Pressemitteilung 18 vom 18.12.2019
Teilabschluss im zweiten Prozess gegen Joachim Wolbergs
Landgericht Regensburg stellt Verfahren gegen mitangeklagten Bauunternehmer gegen Geldauflage ein
Am zehnten Tag des zweiten Prozesses gegen Joachim Wolbergs hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg das Verfahren gegen den mitangeklagten Bauunternehmer Martin S. mit dessen Zustimmung und mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Geldauflage vorläufig eingestellt. Diese Vorgehensweise kommt in Betracht, wenn Auflagen geeignet erscheinen, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen und die Schwere der im Raum stehenden Schuld nicht entgegensteht. Eine rechtskraftfähige Schuldfeststellung unterbleibt. Nach Erfüllung der Auflagen darf die fragliche Tat jedoch als Vergehen nicht mehr verfolgt werden.
Mit dem Einstellungsbeschluss entsprach das Gericht einer Anregung der Verteidigung von Martin S., der sich die Staatsanwaltschaft angeschlossen hatte. Dem Bauunternehmer waren laut Anklage drei Fälle der Vorteilsgewährung im Zusammenhang mit Wahlkampfspenden an den SPD-Ortsverein Stadtsüden in einer Gesamthöhe von 80.000 Euro aus den Jahren 2012 bis 2014 zur Last gelegt worden. Der Prozess wird mit den übrigen Beteiligten fortgesetzt.
Thomas Polnik Vorsitzender Richter am Landgericht Pressesprecher