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Pressemitteilung 3 vom 01.04.2019

Strafverfahren wegen Verdachts der Wahlmanipulation in Geiselhöring

Landgericht Regensburg beschließt erneute Aussetzung der Hauptverhandlung wegen unzureichender Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten

Aufgrund unzureichender Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hat die 5. Strafkammer des Landgerichts Regensburg die Hauptverhandlung im Strafverfahren wegen Manipulationsvorwürfen im Zusammenhang mit der Geiselhöringer Kommunalwahl vom März 2014 erneut ausgesetzt. Der Angeklagte war zum Prozessauftakt am 15. März 2019 unter Berufung auf einen stationären Klinikaufenthalt nicht erschienen. Ein von der Verteidigung vorgelegtes ärztliches Attest hatte ihm Verhandlungsunfähigkeit für mindestens vier Wochen bescheinigt. Nach der Strafprozessordnung ist eine Unterbrechung der Hauptverhandlung in einer so frühen Phase für längstens drei Wochen zulässig. Bei einer über diese Zeitspanne hinausgehenden Verzögerung muss mit dem Prozess von vorn begonnen werden. Zur Abklärung der weiteren Vorgehensweise hatte das Landgericht Regensburg daher eine gutachterliche Überprüfung der vom Angeklagten geltend gemachten Verhinderung in Auftrag gegeben. Deren Resultat führte zur Absetzung der anberaumten Termine.

Das Gerichtsgutachten beruht unter anderem auf einer persönlichen Exploration des Angeklagten. Es bestätigt erhebliche Beeinträchtigungen seiner Verhandlungsfähigkeit. Zwar wird die Möglichkeit erörtert, je nach Tagesverfassung mit dem Angeklagten sehr kurze Termine (bis zu zwei Stunden Dauer) abzuhalten, dies allerdings nur bei ausreichenden Pausen und ständiger medizinischer Überwachung. Das Gutachten weist ferner darauf hin, dass eine zu Beginn der jeweiligen Sitzung vielleicht noch vorhandene partielle Verhandlungsfähigkeit jederzeit ganz entfallen könne, wenn sich der Zustand des Angeklagten verschlechtere. Aus Sicht des Landgerichts Regensburg besteht bei dieser Ausgangslage gegenwärtig keine ausreichende Gewähr für die Durchführbarkeit einer - wie zu erwarten - umfangreichen und komplizierten Hauptverhandlung. In Anbetracht dieser Umstände hat die Strafkammer dem Aussetzungsantrag der Verteidigung entsprochen. Neue Termine sind noch nicht bestimmt, werden aber zu gegebener Zeit bekannt gemacht.


Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher