Pressemitteilung 03 / 2020 vom 08.05.2020
Corona-Schutz bei der Regensburger Justiz
Landgerichtspräsidentin intensiviert Sicherheitsmaßnahmen für erweiterten Dienstbetrieb
Mit Anordnung vom 7. Mai 2020 hat die Präsidentin des Landgerichts im Einvernehmen mit dem Direktor des Amtsgerichts und dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg ergänzende Corona-Schutz-Bestimmungen für den Aufenthalt in den Regensburger Justizgebäuden erlassen. Die zusätzlichen Vorkehrungen sollen in Verbindung mit den Maßnahmen des bereits bestehenden Sicherheitskonzepts einen noch effektiveren Beitrag zur Vermeidung von Gefährdungen durch das Corona-Virus leisten und Grundlage einer möglichst weitgehenden Risikoverringerung bei der schrittweisen Erweiterung des Dienstbetriebs sein. Letzterer war in der Zeit seit Beginn der Corona-Krise stets aufrechterhalten worden, hatte sich aber auf Eilverfahren und sonstige besonders dringliche Angelegenheiten konzentriert. Bei der Anpassung des Corona-Schutzkonzepts ging es darum, eine sukzessive Ausweitung des Amtsbetriebs zu fördern, damit die Regensburger Justiz ihre Aufgaben trotz der anhaltenden Ausnahmesituation wieder auf breiterer Linie wahrnehmen kann.
Die präsidiale Anordnung tritt am 11. Mai 2020 in Kraft. Ihre wesentlichen Eckpunkte lassen sich wie folgt zusammenfassen:
In den Justizgebäuden müssen alle Personen einen Mindestabstand von 1,5 Metern zueinander einhalten. Allgemeine Hygieneregeln wie gründliches Händewaschen mit Seife und Nutzung der zur Verfügung stehenden Desinfektionsspender sind zu beachten. Unumgängliche Anträge an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts Regensburg sowie unbedingt erforderliche Vorsprachen und Antragstellungen bei der Staatsanwaltschaft Regensburg werden zentral auf Zimmer 06 im Erdgeschoss des Sitzungsgebäudes Augustenstraße 5 entgegengenommen. Alle Besucher der Justizgebäude haben eine schriftliche Selbstauskunft zu erteilen, die eine Gefährdungsbeurteilung ermöglicht. Sonderregeln gelten für Personengruppen wie Polizeibeamten, Rettungskräfte im Einsatz, Rechtsanwälte, Pressevertreter und Amtsangehörige. Erkennbar kranken und solchen Personen, bei denen die Selbstauskunft Anlass dazu gibt, wird der Zutritt verwehrt. Aufzüge dürfen grundsätzlich nur allein benutzt werden. Gehbehinderte Personen haben Vorrang.
Neu ist insbesondere, dass jeder - auch Verfahrensbeteiligte, Rechtsanwälte sowie Laien- und Berufsrichter - ab Betreten der Justizgebäude bis zum Erreichen des Sitzungssaals eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen muss. Im Sitzungssaal entscheidet der jeweilige Vorsitzende über deren weitere Verwendung. Während der Verhandlung greift insoweit prinzipiell das Vermummungsverbot nach § 176 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes. Ausnahmen etwa aus Gründen des Gesundheitsschutzes können allerdings vom Vorsitzenden in richterlicher Unabhängigkeit zugelassen oder angeordnet werden. Für die Besucherbereiche der einzelnen Sitzungssäle wurde ferner eine maximale Kapazität festgelegt, die strikt einzuhalten ist. Diese Maßnahme hat dazu geführt, dass die Anzahl der Zuschauerplätze beispielsweise im Schwurgerichtssaal, dem größten Sitzungssaal der Regensburger Justiz, von 82 auf 41 gesunken ist. Die Stühle für Zuschauer wurden außerdem so positioniert, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern gewährleistet ist.
Ausführliche Hinweise und Aktualisierungen zu den Verhaltensregeln finden Sie auf der Homepage des Landgerichts Regensburg unter https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/.
Davon losgelöst gilt: Die Entscheidung darüber, welche Gerichtstermine abgehalten und wie diese gestaltet werden, liegt bei den zuständigen Richtern. Sie treffen in richterlicher Unabhängigkeit unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls die Abwägung zwischen der Dringlichkeit einer Verhandlung und eventuellen Gesundheitsrisiken.
Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher