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Lg-regensburg

Justiz ist für die Menschen da.

Pressemitteilung 01 / 2021 vom 11.02.2021

„Darfichrein“ bei der Regensburger Justiz

Landgerichtspräsidentin eröffnet Möglichkeit digitaler Kontaktdatenerfassung bei Einlasskontrollen zum Schutz vor Corona

Für den Aufenthalt in den Regensburger Justizgebäuden gelten seit geraumer Zeit strenge Corona-Schutzbestimmungen. Zu den zentralen Regelungen des Corona-Schutzkonzepts gehört, dass alle Besucher der Justizgebäude zur Ermöglichung einer Gefährdungsbeurteilung vor ihrem Einlass eine schriftliche Selbstauskunft zu erteilen haben. Bisher konnte dies nur in Papierform geschehen. Ab dem 15. Februar 2021 wird es dafür auch einen digitalen Weg geben. Die Präsidentin des Landgerichts hat im Einvernehmen mit dem Direktor des Amtsgerichts und dem Leitenden Oberstaatsanwalt in Regensburg angeordnet, dass Besuchern künftig ebenso die Option einer elektronischen Kontaktdatenerfassung mit Hilfe des Webtools „Darfichrein“ zur Verfügung stehen soll. Ziel der Anwendung, die vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz eingeführt wurde, ist eine Vereinfachung und Beschleunigung der Einlasskontrollen. Zugleich werden Zugangserleichterungen für die Besucher der Justizgebäude angestrebt.

Besucher, die an der digitalen Kontaktdatenerfassung teilnehmen wollen, finden in den Eingangsbereichen der Justizgebäude Plakate, auf denen ein standortspezifischer QR-Code aufgedruckt ist. Scannt man den QR-Code mit einem Smartphone ein, lässt sich im Browser damit das Webtool „Darfichrein“ öffnen. Nach Eingabe der Kontaktdaten (Name, Vorname und Erreichbarkeit per E-Mail, Telefon oder Post), Vergabe einer PIN und Bestätigung der Kenntnisnahme vom Gesundheitshinweis bekommt man ein Check-In-Ticket angezeigt, das als Beleg für die Erteilung der Selbstauskunft dient und gegenüber dem Wachpersonal vorzuweisen ist. Die Kontaktdaten werden verschlüsselt im Rechenzentrum der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern gespeichert. Nach 28 Tagen erfolgt eine automatische Löschung. Im Infektionsfall kann das Gericht die Daten digital abrufen und dem zuständigen Gesundheitsamt übermitteln. Auf dem Smartphone bleiben sie gespeichert, müssen beim nächsten Besuch also nicht erneut eingegeben werden.


Daneben besteht für Besucher weiterhin die Möglichkeit, die schriftliche Selbstauskunft in Papierform abzugeben. Das dazu erforderliche Formular ist nach wie vor in den Eingangsbereichen der Justizgebäude erhältlich und auf der Homepage des Landgerichts Regensburg im Internet unter

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/regensburg/

abrufbar.

Thomas Polnik
Vorsitzender Richter am Landgericht
Pressesprecher