Menü

Landgericht Schweinfurt

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Strafverfahren

Zuständigkeit

Die Strafkammern des Landgerichts sind als erste Instanz zuständig für die Verhandlung und Entscheidung besonders schwerer Delikte (z. B. Kapitalverbrechen) und von Strafsachen bei denen,

  • eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist oder
  • die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder
  • die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Bedeutung des Falles oder wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, Anklage beim Landgericht erhebt.

Das Landgericht entscheidet dabei durch sog. "große" Strafkammern, die mit drei bzw. zwei Berufsrichtern und zwei Schöffen besetzt sind.


Die Strafkammern des Landgerichts sind als Berufungsinstanz zuständig für die Verhandlung und die Entscheidung über das Rechtsmittel der Berufung gegen die amtsgerichtlichen Urteile des Strafrichters und des Schöffengerichts. Die Strafkammern entscheiden in diesen Verfahren in der Besetzung mit einem Berufsrichter (Vorsitzender) und zwei Schöffen (sog. "kleine Strafkammer"). 

Weiterführende Informationen

Erreichbarkeit der Serviceeinheiten (Geschäftsstellen)

Bei Fragen zu anhängigen Verfahren empfiehlt es sich, zunächst mit der Serviceeinheit (Geschäftsstelle) Kontakt aufzunehmen.

Diese ist im Regelfall Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 telefonisch wie folgt erreichbar:
09721 / 542 -212, - 213, -282, - 283

Verfahrensübersicht