Referendariat
Beim Landgericht Würzburg sind vier Richter/-innen als hauptamtliche Arbeitsgemeinschaftsleiter/-innen für die Ausbildung von Rechtsreferendaren/-innen zuständig. Die theoretische Ausbildung findet im Ziviljustizzentrum in der Ottostraße 5 in Würzburg statt. Dort befinden sich im 3. Obergeschoss die Referendargeschäftsstelle sowie im 4. Obergeschoss mehrere Unterrichtsräume. Der praktische Teil der Ausbildung erfolgt beim Landgericht Würzburg, bei den Amtsgerichten Würzburg, Gemünden und Kitzingen, sowie bei der Staatsanwaltschaft Würzburg.
Referendarausbildung
Weitere Informationen zum Referendariat und zu den juristischen Staatsprüfungen können Sie der Homepage des Landesjustizprüfungsamtes sowie des Oberlandesgerichts Bamberg entnehmen.
Auf der Seite des Oberlandesgerichts Bamberg finden Sie auch die aktuellen Bewerbungsunterlagen für die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst sowie Informationen zum Ablauf des Referendariats.
Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts
Seite des Oberlandesgerichts Bamberg - Referendariat
Juristische Staatsprüfungen
Der Präsident des Landgerichts Würzburg ist der örtliche Prüfungsleiter für die 1. und 2. juristische Staatsprüfung. Hinweise und Informationen zu den juristischen Staatsprüfungen finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts.
Seite des Bayerischen Landesjustizprüfungsamts
Berufsbilder in der Justiz
Informationen zu Berufsbildern in der Justiz erhalten Sie auf der
Arbeitsgemeinschaftsleiter
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Dr. Andrea Goldschmitt
andrea.goldschmitt@lg-wue.bayern.de
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Domenic Zahn
domenic.zahn@lg-wue.bayern.de
- Katharina Löwenberg katharina.loewenberg@lg-wue.bayern.de
- Dr. Frank Och frank.och@lg-wue.bayern.de
Geschäftsstelle für die Referendarsausbildung und personalrechtliche Angelegenheiten (Präsidialstelle II)
Zuständig für:
- Führung der Personalakten
- Durchführung und Abwicklung der Ersten und Zweiten Juristischen Staatsprüfungen
Telefax: 09621 - 96241 - 3767
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E-Mail: PRAESIDIALSTELLE_II@LG-wue.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
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Ansprechpartner
Frau Kuhn
Telefon: 0931 / 381-1144
Frau Köhler
Telefon: 0931 / 381-1145
Frau Hertlein
Telefon: 0931 / 381-1147 -
Weitere Informationen und FAQ
Alle Rechtsreferendare/-innen erhalten vor bzw. bei der Ernennung ein „Merkblatt für Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare“. Dieses steht auch unter „Formulare und sonstige Downloads“ zur Verfügung. Es wird dringend empfohlen, dieses Merkblatt aufmerksam zu studieren, weil hier die meisten Fragen, die üblicherweise auftreten, bereits beantwortet werden.
Was muss ich beachten, wenn ich krank bin?
Die Informationen hierzu finden Sie im o.g. Merkblatt unter Ziff. 4. Hierzu ist zu ergänzen:
Im Falle der Krankheit müssen Sie sich unverzüglich, spätestens am folgenden Arbeitstag sowohl bei der Verwaltungsgeschäftsstelle Ihrer Ausbildungsbehörde als auch bei Ihrem Arbeitsgemeinschaftsleiter krankmelden. Wenn Sie im besagten Zeitraum einen Termin bei Ihrem/-r Praxisausbilder(in) haben, sollten Sie auch diese(n) verständigen. Es kann also sein, dass Sie sich dreifach krankmelden müssen.
Während der Pflichtstation beim Rechtsanwalt und während des Pflichtwahlpraktikums, also in der AG3, sind Ihre Ausbildungsstellen sowie die Referendargeschäftsstelle des Landgerichts Würzburg in Kenntnis zu setzen.
Spätestens am 4. Kalendertag – nicht Arbeitstag! – seit der Erkrankung ist ein ärztliches Attest vorzulegen.
Krank- und Wiedergesundmeldungen bei den Ausbildungsbehörden können nur telefonisch erfolgen.
Wie nehme ich Urlaub?
Die wesentlichen Informationen hierzu finden Sie im o.g. Merkblatt unter Ziff. 5. Hierzu ist zu ergänzen:
Nutzen Sie das Formblatt Ihrer Beschäftigungsbehörde, füllen Sie es aus und legen Sie es der Geschäftsstelle Ihrer Beschäftigungsbehörde vor. Achten Sie darauf, dass der Urlaubszeitraum bestimmt, welche Ihre Beschäftigungsbehörde ist. Beispiel: Sie sind derzeit seit dem 1.10.2020 beim Landgericht Würzburg und ab dem 1.3.2021 werden Sie bei der Staatsanwaltschaft Würzburg sein. Wenn Sie für einige Tage im April 2021 Urlaub nehmen wollen und den Antrag schon im Februar 2021 stellen wollen, dann muss er bei der Staatsanwaltschaft Würzburg und nicht beim Landgericht Würzburg gestellt werden.
Wenn das Landgericht Würzburg Ihre Beschäftigungsbehörde ist, dann können Sie im Übrigen das Formblatt oben unter „Formulare" runterladen.
Kann ich einer Nebentätigkeit nachgehen?
Die wesentlichen Informationen hierzu finden Sie im o.g. Merkblatt unter Ziff. 8. Hierzu ist zu ergänzen:
Die Genehmigung jeder Nebentätigkeit setzt grundsätzlich die vorherige Genehmigung durch den Präsidenten des Oberlandesgerichts voraus. Das dazugehörige Formblatt können Sie oben unter „Formulare" runterladen. Sie können den Prozess der Genehmigungsbearbeitung beschleunigen, indem Sie das Formblatt vollständig ausfüllen (insbes. Ihre vollständige Anschrift sowie jene des Auftraggebers!) und dadurch Rückfragen unnötig machen. Dies gilt insbesondere, wenn Sie eine Nebentätigkeit an der Universität ausüben wollen. Hier müssen Sie zwingend den Lehrstuhl mit Adresse sowie den Lehrstuhlinhaber angeben.