Mediation
Nach mehrjähriger Erprobung ist im Juli 2012 das Güterichterverfahren in der Zivilprozessordnung, § 278 Abs. 5 ZPO, geregelt worden:
Das Gericht kann die Parteien für die Güteverhandlung sowie für weitere Güteversuche vor einen hierfür bestimmten und nicht entscheidungsbefugten Richter (Güterichter) verweisen. Der Güterichter kann alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen.
Weitere Informationen zum Güterichterverfahren erhalten Sie auf der folgender Internetseite
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Güterichter
Mediationsbeauftragte - Ansprechpartnerin
Direktorin des Amtsgerichts Kitzingen:
Johann
Kontakt:
Landgericht Würzburg
Mediationsbeauftragte
Ottostraße 5
97070 Würzburg
Telefon der zuständigen Serviceeinheit:
0931 / 381 - 1136
Telefax:
09621 - 96241 - 3768
E-Mail: mediationsbeauftragte@lg-wue.bayern.de
Hinweis:
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.