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Modernisierung des Zivilprozesses
Auf der 71. Konferenz der Präsidentinnen und Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts, des Bayerischen Obersten Landesgerichts und des Bundesgerichtshofs im Mai 2019 in Bamberg ist eine Arbeitsgruppe zur Modernisierung des Zivilprozesses eingerichtet worden. Diese hat nunmehr einen ersten Zwischenbericht vorgelegt. Die Arbeitsgruppe arbeitet gegenwärtig an der weiteren Konkretisierung der Vorschläge.
Weitere Informationen sowie das Thesenpapier der Arbeitsgruppe „Modernisierung des Zivilprozesses“, das die wesentlichen Inhalte der bisherigen Arbeiten vermittelt, finden Sie unter