Kontakt
Telefon: 0951 / 833-0
Telefax: 0951 / 833-1230
Anschriften:
Oberlandesgericht Bamberg
Wilhelmsplatz 1
96047 Bamberg (Hausanschrift)
96045 Bamberg (Großkundenanschrift)
E-Mail-Adresse des Oberlandesgerichts Bamberg: poststelle@olg-ba.bayern.de
E-Mail-Adresse der Landesjustizkasse Bamberg: poststelle@ljk-ba.bayern.de
Die E-Mail-Adressen eröffnen keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Weitere Informationen zu den elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten mit dem Oberlandesgericht Bamberg finden Sie unter Oberlandesgericht Bamberg - BayernPortal sowie den Hinweisen zum elektronischen Rechtsverkehr (siehe unten).
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 12:00 und 13:45 bis 15:15 Uhr
Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Zu den Sitzungszeiten ist der Zugang zum Gebäude immer möglich.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
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http://vermessung.bayern.de/file/pdf/7203/Nut-zungsbedingungen_Viewing.pdf
Legende:
1. Kostenpflichtige öffentliche Parkplätze (Parkdauer 2 Stunden)
2. Zufahrt zum Innenhof für Anlieferungen/Polizei und Zugang zum barrierefreien Eingang
3. Barrierefreier Eingang (mit Aufzug)
4. Haupteingang (nicht barrierefrei)
5. Parkhaus Zentrum Süd / Schützenstraße
6. Amtsgericht Bamberg
7. Park and Ride HeinrichsdammAnfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Parkplätze:
Leider stehen nur wenige Parkplätze (2 Std. Parkdauer) am Wilhelmsplatz und in der Franz-Ludwig-Straße zur Verfügung. Es wird um rechtzeitige Anreise bzw. um Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln gebeten.Barrierefreier Zugang:
Über den Innenhof (Zugang: Franz-Ludwig-Straße) - Bitte melden Sie sich über die Sprechanlage bei der Pforte.
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Genehmigungen für Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen
Auf dem Grundstück und im Justizgebäude sind Film-, Foto- und Fernsehaufnahmen grundsätzlich untersagt. Ausnahmen bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung.
Entsprechende Genehmigungen werden durch die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg erteilt.
Ansprechpartner ist der Pressesprecher des Oberlandesgerichts Bamberg.
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Elektronischer Rechtsverkehr (ERV)
Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden
• mittels eines besonderen elektronischen Postfachs,
• mittels De-Mail an olg-Bamberg@egvp.de-mail.de,
• über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=95332666143.
Weiterführende Informationen zur elektronischen Kommunikation mit der Justiz finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/ejustice/eRV.