Pressemitteilung 4 vom 10.04.15
Landgericht Bamberg: Prozessauftakt gegen ehemaligen Chefarzt
Die 2. Strafkammer des Landgerichts Bamberg hat mit Beschluss vom 26.02.2015 die Anklage der Staatsanwaltschaft Bamberg gegen einen ehemaligen Chefarzt des Klinikums Bamberg wegen Vergewaltigung u.a. zugelassen und folgende Hauptverhandlungstermine bestimmt:
07. April 2015, 14. April 2015, 15. April 2015, 16. April 2015, 28. April 2015, 29. April 2015, 30. April 2015, 05. Mai 2015, 06. Mai 2015, 13. Mai 2015, 19. Mai 2015, 21. Mai 2015.
Die Verhandlung wird an allen Terminen um 09.00 Uhr im
Justizgebäude Wilhelmsplatz 1, 96047 Bamberg, Sitzungssaal 0.107 (EG),
stattfinden.
Der Vorsitzende der Strafkammer hat zur Vorbereitung der Hauptverhandlung anhängende Sicherungsverfügung vom 26.02.2015 erlassen, auf die hinsichtlich der angeordneten Sicherheitsvorkehrungen und des durchzuführenden Akkreditierungsverfahrens verwiesen wird.
Zum Akkreditierungsverfahren wird insbesondere auf die festgelegte Akkreditierungsfrist hingewiesen.
Sie beginnt am 3. März 2015 um 10.00 Uhr und endet am 5. März 2015 um 10.00 Uhr.
Die Akkreditierungsersuchen sind ausschließlich per Telefax an die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg unter der Faxnummer 0951/833-1275 zu richten.
Zur Vereinfachung der Verfahrensabläufe und zur Vermeidung unvollständiger Gesuche wird um Verwendung der anhängenden Formblätter gebeten, die auch über die Homepage des Oberlandesgerichts Bamberg(www.justiz.bayern.de/gericht/olg/ba/presse/aktuell) heruntergeladen werden können.
Akkreditierungsersuchen, die nicht per Fax oder an eine andere Faxnummer der Justiz versandt werden, vor oder nach Ablauf der Akkreditierungsfrist, unvollständig, nicht mit dem vorgeschriebenen Formblatt oder ohne die erforderlichen Anlagen eingehen, werden nicht berücksichtigt.
Entsprechend den Vorgaben der Sicherungsverfügung wird eine Sitzplatzvergabe für Medienvertreter erfolgen. Jedes Medienunternehmen kann nur einen Sitzplatz in Anspruch nehmen. Akkreditieren sich mehrere Vertreter eines Medienunternehmens, kann gleichwohl nur ein Sitzplatz an dieses Medienunternehmen vergeben werden, wobei ein Tausch nach den Vorgaben der Sicherungsverfügung möglich ist. Die Sitzplatzvergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Gesuche.
Für akkreditierte Medienvertreter bestehen an den Sitzungstagen Arbeitsmöglichkeiten im Zeugenzimmer des Landgerichts Bamberg (EG, Zi.Nr. 0.130). Der Lichthof vor dem Zeugenzimmer steht als Medienbereich für Interviews und Presseerklärungen zur Verfügung. Im und unmittelbar vor dem Sitzungssaal sind Interviews und Presseerklärungen nicht gestattet.
Es wird bereits jetzt darauf hingewiesen, dass angesichts des den höchstpersönlichen Lebensbereich des Angeklagten und der Nebenklägerinnen bzw. Zeuginnen betreffenden Verfahrensgegenstands zum Schutz der Persönlichkeitsrechte mit einem häufigen, u.U. auch länger andauernden Ausschluss der Öffentlichkeit gerechnet werden muss.
Parkmöglichkeiten auf dem Justizgelände bestehen auch für akkreditierte Medienvertreter nicht. Den Pool-Führern der Fernsehanstalten können vor dem Justizgebäude Stellplätze für Sendefahrzeuge zur Verfügung gestellt werden, wenn die entsprechenden Fahrzeuge mit der Anzeige gem. Anlage 3 mitgeteilt werden.
Für die akkreditierten Medienvertreter wird am 27. März 2015 ein Pressebriefing mit Informationen zur bevorstehenden Hauptverhandlung und Gelegenheit zur Besichtigung des Sitzungssaales sowie des Presseraumes stattfinden. Für dieses Pressebriefing ergeht eine gesonderte Einladung.
Rückfragen zum Akkreditierungsverfahren sind an die Pressestelle des Oberlandesgerichts Bamberg zu richten (pressestelle@olg-ba.bayern.de oder telefonisch unter 0951/833-1133).