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Oberlandesgericht Bamberg

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Pressemitteilung 2 vom 27.01.17

Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg

Der traditionelle Neujahrsempfang von Justiz, Notariat und Rechtsanwaltschaft im Oberlandesgerichtsbezirk Bamberg fand am 27. Januar 2017 in der Aula der Universität Bamberg statt. Über 300 Gäste aus Rechtspflege, Politik und Verwaltung sowie weiteren gesellschaftlichen Institutionen konnte der Präsident der Rechtsanwaltskammer Bamberg Dr. Lothar Schwarz stellvertretend für die weiteren Gastgeber, den Präsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann, den Generalstaatsanwalt in Bamberg Thomas Janovsky und den Vizepräsident der Landesnotarkammer Bayern Dr. Jens Eue, willkommen heißen. Ganz oben auf der Gästeliste: der Bayerische Staatsminister der Justiz Professor Dr. Winfried Bausback, der ein Grußwort an die erschienenen Gäste richtete. Am Rande des feierlichen Empfangs händigte er dem Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts Bamberg Lothar Schmitt die Ernennungsurkunde zum neuen Generalstaatsanwalt in Nürnberg aus.

„Kunst der Gesetzgebung – ein Nachtrag“, so lautete der Titel des Festvortrags, anknüpfend an den Vortrag „Kunst der Gesetzgebung“ aus dem Jahr 2012. Der Präsident des Oberlandesgerichts Bamberg Clemens Lückemann informierte die Teilnehmer des Empfangs über den vom Bundeskabinett am 14. Dezember 2016 beratenen Entwurf eines Gesetzes zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens. Er machte dabei deutlich, dass der ursprünglich angedachte Gesetzentwurf aus der Sicht der Praxis erhebliche Schwächen hatte. Diese reagierte daher auf die Vorschläge mit einem Novum: der Durchführung eines bundesweiten Strafkammertags, der am 16. Februar 2016 in Hannover stattfand. Erstmals versammelten sich Vorsitzende von Strafkammern und Staatsschutzsenaten aus allen Oberlandesgerichtsbezirken der Bundesrepublik, um sich in mehreren Arbeitsgruppen mit den Vorschlägen der Expertenkommission zu befassen. Sie entwickelten eigene Vorschläge für das weitere Gesetzgebungsverfahren. Der Strafkammertag blieb nicht ohne Wirkung: der Gesetzgeber hat die geäußerten erheblichen Bedenken aus der Praxis ernst genommen und den Entwurf an wichtigen Stellen deutlich verbessert. Als Fortsetzung der erfolgreichen Arbeit wird auch in diesem Jahr wieder ein bundesweiter Strafkammertag veranstaltet. Dieser findet im September unmittelbar nach der Bundestagswahl auf Einladung des Oberlandesgerichts Bamberg in Würzburg statt.