Menü

Oberlandesgericht München

Oberlandesgericht München

Behördeninformationen

Die Oberlandesgerichte gehören zur sogenannten Ordentlichen Gerichtsbarkeit.

"Ordentliche Gerichtsbarkeit" ist die traditionelle Bezeichnung desjenigen Gerichtszweiges, dem nach dem Gerichtsverfassungsgesetz oder nach speziellen Zuständigkeitsvorschriften alle

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten
    - einschließlich Familiensachen und Freiwilliger Gerichtsbarkeit -
  • Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten
zur Entscheidung zugewiesen sind.

Nicht zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören demnach die sog. Fachgerichtsbarkeiten:
Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte, Sozialgerichte, Finanzgerichte.

Außerhalb des üblichen Instanzenzuges wirken die Verfassungsgerichte des Bundes (Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe) und der Länder (in Bayern der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München) sowie der Europäische Gerichtshof (mit Sitz in Luxemburg).

Im Gerichtsaufbau der Ordentlichen Gerichtsbarkeit stehen die Oberlandesgerichte über den Amts- und Landgerichten und unter dem Bundesgerichtshof bzw. dem Bayerischen Obersten Landesgericht.

Sachliche Zuständigkeit

Das Oberlandesgericht ist im Wesentlichen für folgende Angelegenheiten zuständig in:

  • bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten für Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse der Landgerichte, in Familiensachen gegen Entscheidungen der Amtsgerichte.
  • Strafsachen für Beschwerden gegen Beschlüsse der Landgerichte sowie für Auslieferungssachen und sonstige Angelegenheiten der Rechtshilfe nach dem Gesetz über die Internationale Rechtshilfe; in vier Strafsenaten werden auch in der 1. Instanz Staatsschutzsachen verhandelt.

Wertgrenzen für die Zulässigkeit von Rechtsmitteln in Zivilsachen

In Zivilsachen ist die Berufung im Allgemeinen nur dann zulässig, wenn die Beschwer mehr als 600 Euro beträgt oder das Gericht die Berufung zugelassen hat. Besonderheiten gelten für Familiensachen.

Gegen Berufungsurteile der Oberlandesgerichte in Zivilsachen kann Revision (Ausnahme: Einstweilige Verfügungen oder Arreste) eingelegt werden. Die Revision ist in Zivilsachen nur dann zulässig, wenn das Oberlandesgericht die Revision ausdrücklich zugelassen hat. Dies geschieht im Allgemeinen dann, wenn der Rechtssache grundsätzliche Bedeutung zukommt oder wenn die Rechtssache der Fortbildung des Rechts dient oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Revisionsgerichts erfordert.
Über die Revision entscheidet der Bundesgerichtshof in Karlsruhe oder das Bayerische Oberste Landesgericht, soweit es um Landesrecht geht. Berufung und Revision dienen im Wesentlichen der Überprüfung des Urteils auf Rechtsfehler. Bei der Berufung können in beschränktem Umfang allerdings auch die Tatsachengrundlagen des Ersturteils angegriffen werden.

Aufgaben

Die Spruchkörper innerhalb des Oberlandesgerichts heißen "Senate". Die Senate des Oberlandesgerichts entscheiden im allgemeinen in der Besetzung von drei Richterinnen und Richtern.


Beim Oberlandesgericht gibt es 39 Zivilsenate (davon sind 7 zugleich Familiensenate) und 8 Strafsenate.

Ferner gibt es - überwiegend mit Richterinnen und Richtern der "regulären" Senate besetzt - als spezielle Spruchkörper den Fideikommißsenat, die Senate für Bauland-, Landwirtschafts-, Notar- und Patentanwaltssachen, den Kartellsenat und einen Rechtshilfesenat. Als sonstige Spruchkörper sind beim Oberlandesgericht München der Bayerische Dienstgerichtshof für Richter und der Bayerische Anwaltsgerichtshof gebildet sowie Güterichter bestimmt.

6 Senate des Oberlandesgerichts befinden sich in Augsburg (4 Zivilsenate und 2 Zivilsenate, welche zugleich Familiensenate sind).

Geschäftsverteilungsplan

Die Zuständigkeit innerhalb eines Gerichts - so auch des OLG München - ergibt sich aus dem jeweiligen Geschäftsverteilungsplan. Dieser wird am Ende eines jeden Kalenderjahrs für das neue Jahr aufgestellt und bestimmt im voraus, welcher Senat für welches Verfahren zuständig ist (Grundsatz des gesetzlichen Richters). Das Präsidium, dem der Präsident des Gerichts vorsitzt, entscheidet über die Verteilung der richterlichen Geschäfte. Ihm gehören neben dem Präsidenten 10 Richterinnen und Richter des Oberlandesgerichts an. Die Mitglieder des Präsidiums werden von der Richterschaft des Gerichts jeweils für 4 Jahre gewählt.

Die Zuweisung der Verfahren auf die einzelnen Senate erfolgt nach im Geschäftsverteilungsplan genau festgelegten Kriterien.

Beim OLG München richtet sich die Zuständigkeit im allgemeinen nach dem Land- oder Amtsgericht, dessen Entscheidung angefochten wurde. Für manche Sachgebiete ist die Zuständigkeit bayernweit. Rechtsstreitigkeiten aus den Landgerichtsbezirken München I und II werden in einem festgelegten Turnus verteilt. Für viele Rechtsgebiete sind spezielle Senate eingerichtet, zum Beispiel für Angelegenheiten aus dem Gebiet der freiwilligen Gerichtsbarkeit, für Amtshaftungs-, Verkehrsunfall-, Bank-, Kapitalanlage-, Presse-, Bau- und Handelssachen, für Versicherungs-, Wettbewerbs- und Urheberrechtsstreitigkeiten. Einem Senat ist die Zuständigkeit für Klagen auf Entschädigung wegen Nachteilen aufgrund überlanger Gerichtsverfahren zugewiesen.

Geschäftsverteilungsplan der Senate 2024

Justizverwaltungsbehörde

Die Tätigkeit eines Oberlandesgerichts erschöpft sich nicht in der Rechtsprechung. Im Rahmen der Justizverwaltung sind dem Präsidenten des Oberlandesgerichts und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zahlreiche Verwaltungsaufgaben übertragen, die hier nicht im einzelnen aufgeführt werden können.


Die Verwaltungsabteilung des Oberlandesgerichts München


Präsident des Oberlandesgerichts München

Dr. Hans-Joachim Heßler

Vizepräsident des Oberlandesgerichts München
Christian Steib

Dienstleiter
Rechtspflegedirektorin
Gabriele Petkov


Referat I

  • Personalangelegenheiten und sonstige Angelegenheiten der Richterinnen und Richter
  • Personalangelegenheiten der Beamten mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene
  • Angelegenheiten der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter und des gerichtsärztlichen Dienstes
  • Fortbildung des richterlichen Dienstes

Referat II
  • Haushalt
  • Bauangelegenheiten
  • Beschaffungen

Referat III
  • Personalangelegenheiten des nichtrichterlichen Dienstes (ohne Beamte mit Einstieg in der vierten Qualifikationsebene)
  • Angelegenheiten nach dem Personalvertretungsgesetz
  • Aus- und Fortbildung
  • Prüfungswesen nichtrichterlicher Dienst
  • Staats- und Beamtenhaftung

Referat IV 
  • Bürgerliche Rechtspflege
  • Freiwillige Gerichtsbarkeit
  • Strafrechtspflege
  • Dienstaufsicht auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts
  • Verfahrensrecht und Gerichtsverfassungsrecht
  • Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen auf dem Gebiet des Zivil- und Strafrechts (einschließlich Verfahrensrecht und Gerichtsverfassungsrecht)
  • Gerichtsorganisation
  • Organisationsberatung und Geschäftsprüfungen
  • Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland
  • Mitarbeit bei der Bearbeitung von Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Richter des Oberlandesgerichts und solche von besonderer Bedeutung
  • Angelegenheiten der Verfassung und der allgemeinen Staatsverwaltung

Referat V
  • Angelegenheiten der Rechtsanwälte, Notare und nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz
  • Befreiung von der Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses
  • Anerkennung ausländischer Ehescheidungen
  • Überregionale Liste der gemeinnützigen Einrichtungen
  • Stellungnahme zu Landtagseingaben
  • Anerkennung von Gütestellen
  • Organisation und Einteilung der Aufsicht bei den juristischen Staatsprüfungen
  • Geschäftsprüfungen

Referat VI
  • Personalangelegenheiten der Rechtsreferendare
  • Ausbildungs- und Prüfungswesen für die vierte Qualifikationsebene
  • Sonstige Verwaltungsaufgaben
zur Seite für Rechtsreferendare


Referat VII
  • Führung, Gesundheit
  • Beratungsstelle DELFIN
  • Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Beratungsstelle AGG ("Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz")

Sonstige
  • Bezirksrevisorin
  • Einlaufstelle, Verwaltungsregistratur
  • Sachbedarf, Betriebstechnik, Gebäudebetreuung
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Brandschutzbeauftragter
  • Justizpressestelle
  • Bücherei
  • Geheimschutzbeauftragter
  • Datenschutzbeauftragter
  • Europareferent
  • Gleichstellungsbeauftragte

Zentrale Fachstelle für Bewährungshilfe, Gerichtshilfe und Führungsaufsicht Bayern (ZFB)
  • Landesweite fachliche Koordination sowie Entwicklung und Durchsetzung einheitlicher Qualitätsstandards in der Bewährungshilfe
  • angemessene Beteiligung in Personalfragen
  • Angelegenheiten der Bewährungshilfe, Führungsaufsicht und Gerichtshilfe sowie Zeugenbetreuung


Gerichtsärztlicher Dienst bei dem Oberlandesgericht München

Koordinierungsstelle Vergabe beim Präsidenten des Oberlandesgerichts München mit zentraler Vergabestelle

  • Vergabeverfahren für Beschaffungen
  • Erstellung der Verträge
  • Koordinierung der Zentralen Vergabestellen München, Nürnberg und Bamberg
  • Administration und Betreuung des elektronischen Beschaffungs- und Vergabemanagementsystems
  • Beratung zu Fragen des Vergaberechts

Ihr Ziel ist es vor allem, die organisatorischen, personellen und haushaltsmäßigen Voraussetzungen für ein reibungsloses Funktionieren der Rechtsprechung im Oberlandesgerichtsbezirk zu schaffen.

Darüber hinaus ist der Präsident des Oberlandesgerichts auch für die Ausbildung des juristischen Nachwuchses (Rechtsreferendare) im Oberlandesgerichtsbezirk verantwortlich. Nach dem 1. Staatsexamen folgt eine derzeit circa 2-jährige Ausbildung als Referendarin und Referendar, die mit dem 2. Staatsexamen abschließt. Mit dem Examen können alle juristischen Berufe ergriffen werden. 

Personelles

Am Oberlandesgericht München sind nach dem Stand 01.01.2024 insgesamt 626 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeit: 471; Teilzeit: 155), davon 325 weiblich, beschäftigt.
Die Zahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten setzt sich zusammen wie folgt:

  • 196 Richter (davon 93 weiblich)
  • 5 Beamte der sonstigen 4. Qualifikationsebene (davon 4 weiblich)
  • 71 Beamte/Tarifbeschäftigte der 3. Qualifikationsebene -ohne Sozialdienst-
    (davon 50 weiblich)
  • 10 Beamte der 3. Qualifikationsebene im Sozialdienst (davon 4 weiblich)
  • 148 Beamte/Tarifbeschäftigte der 2. Qualifikationsebene (davon 131 weiblich)
  • 194 Beamte/Tarifbeschäftigte der 1. Qualifikationsebene
    (Justizwachtmeisterdienst, Justizbetriebsdienst, Justizhelfer und Fahrer), (davon 43 weiblich)
  • 2 sonstige Beschäftigte
An der Spitze des Oberlandesgerichts München steht seit 1. Oktober 2021 der Präsident des Oberlandesgerichts Dr. Hans-Joachim Heßler. Er ist auch Präsident des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs.

Statistik

Das Oberlandesgericht München verzeichnete im Jahr 2023 folgende Neueingänge:

Zivilsachen:
Berufungen: 5613
Beschwerden: 1659

Familiensachen und weitere Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit:
Beschwerden: 2960

Strafsachen:
Beschwerden: 1449

Personalvertretungen

Bezirkspersonalrat bei dem Oberlandesgericht München
Telefon: 089 / 5597-2536

Personalrat bei dem Oberlandesgericht München
Telefon: 089 / 5597-1770

Bezirksrichterrat bei dem Oberlandesgericht München
Telefon: 089 / 5597-2741

Richterrat bei dem Oberlandesgericht München
Telefon: 089 / 5597-4479

Schwerbehindertenvertretung bei dem Oberlandesgericht München
Kommissarische Vertretung durch die Bezirksvertrauensperson
Telefon: 08031 / 8074-126