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Oberlandesgericht München

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Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr (ERV) ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.

Die Einreichung von elektronischen Dokumenten ist formwirksam nur im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen zulässig.

Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die  elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.


Formbedürftige Erklärungen
können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

  • mittels eines besonderen elektronischen Postfachs

Detaillierte Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz.