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Oberlandesgericht München

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Justizfachwirtedienst

Berufsbild

Als Justizfachwirtin oder Justizfachwirt erfüllen Sie bei der bayerischen Justiz wichtige und verantwortungsvolle Aufgaben.

Sie werden eingesetzt bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften

  • als Mitarbeiter in einer Serviceeinheit,
  • als unabhängige Urkundsbeamte,
  • für die Geschäftsstellenverwaltung,
  • für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
  • für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),
  • zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.

Die Tätigkeit in den Abteilungen erstreckt sich neben der Protokollführung insbesondere auf die Aktenverwaltung. Dazu gehört hauptsächlich das Anlegen, die Führung und die Verwahrung der Akten sowie die Bearbeitung eingehender Post. Daneben ist das gesamte Schreibwerk (Urteile, Beschlüsse, Ladungen etc.) zu fertigen und hinauszugeben. Eine weitere wichtige Aufgabe ist der Parteiverkehr. Hier werden Auskünfte erteilt, Anträge aufgenommen und die Beteiligten über den Stand des Verfahrens informiert. In der Justizverwaltung sind die Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte z. B. in Personal-, Haushalts- und Verwaltungsangelegenheiten tätig oder mit IT-Aufgaben befasst.

Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz


Einstellungsvoraussetzungen

  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren für die Ausbildungsplätze in der öffentlichen Verwaltung und der Justiz (zweite Qualifikationsebene)
  • mindestens Nachweis über den qualifizierenden Haupt- oder Mittelschulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand

Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere:
  • Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit oder der Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, Islands, Liechtensteins, Norwegens oder der Schweiz
  • Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres)
  • charakterliche Eignung (Vorstrafen?)
  • gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten)
  • Nachweis der Verfassungstreue
Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern.
Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Weitere Einstellungsvoraussetzung ist die Fähigkeit, im PC-Tastschreiben eine zehnminütige Abschrift von einer Langschriftvorlage in der Geschwindigkeit von 180 Anschlägen je Minute zu fertigen.

Der Schreibnachweis muss spätestens zum Ende des ersten Ausbildungsjahres vorliegen.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Auswahlverfahrens durch den Bayerischen Landespersonalausschuss erhalten Sie von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Bitte senden Sie anschließend folgende Unterlagen vorab per E-Mail an ausbildung@olg-m.bayern.de

  • Ihren Lebenslauf
  • eine Kopie des Schulabschlusses oder des letzten Jahreszeugnisses und
  • siehe Downloads (Anlage 2, 3, 4, 5 und 7):
    • das Bewerbungsformular
    • das Formblatt Erklärungen
    • die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue
    • den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
    • den Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology

Sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und die angeforderten Unterlagen vorab per E-Mail übersendet haben, vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin für ein Vorstellungsgespräch.

Die erforderlichen Unterlagen (siehe Checkliste im Anschreiben) bringen Sie bitte im Original zum Vorstellungsgespräch mit.

Nach dem Vorstellungsgespräch erhalten Sie weitere Informationen zum Führungszeugnis und der amtsärztlichen Untersuchung.

Bitte beachten Sie hier die jeweiligen Fristen zur Vorlage der erforderlichen Einstellungsunterlagen.

Welche Unterlagen für die Einstellung erforderlich sind, entnehmen Sie bitte dem Merkblatt (siehe Downloads).

Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen des Sachgebiets Aus- und Fortbildung zur Verfügung.

Frau Faller, Justizverwaltungsinspektorin
Telefon: 089 / 5597-3094

Frau Schilling, Justizsekretärin
Telefon: 089 / 5597-7501

Frau Pavlovic, Rechtspflegeamtsrätin
Telefon: 089 / 5597-7536

per E-Mail: ausbildung@olg-m.bayern.de


Ausbildung

Sie werden als Justizsekretäranwärterin bzw. Justizsekretäranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt. 

Die Anwärter des Justizfachwirtedienstes absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes vier fachtheoretische Lehrgänge an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte beim Amtsgericht, beim Landgericht und bei der Staatsanwaltschaft.
  • Theoretische Ausbildung:
    In den fachtheoretischen Lehrgängen (Lehrgang A - 14 Wochen, Lehrgang B - 14 Wochen, Lehrgang C - 10 Wochen, Abschlusslehrgang - 1 Woche) werden die zur Erfüllung der Geschäfte des Justizfachwirtedienstes, insbesondere zur Tätigkeit in den Serviceeinheiten, erforderlichen Rechtskenntnisse, IT-Anwendungen und Schlüsselkompetenzen, unter anderem auch durch handlungsorientierte Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten, Planspiele, Projekte, Referate etc. praxisnah vermittelt.
    Unterkunft und Verpflegung werden an der Bayerischen Justizakademie Pegnitz zur Verfügung gestellt.
  • Praktische Ausbildung:
    Zwischen den fachtheoretischen Lehrgängen erfolgt die praktische Ausbildung am Amtsgericht, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft. Hier sollen die Anwärter alle Abteilungen kennen lernen und die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.
  • Prüfung:
    Im Anschluss an den Abschlusslehrgang wird die Qualifikationsprüfung durchgeführt. In 5 Klausuren à zwei Stunden, einer Klausur à vier Stunden und einer mündlichen Prüfung die angehenden Justizfachwirte nachweisen, ob sie nach ihren Kenntnissen und ihrem praktischen Geschick für den Justizfachwirtedienst geeignet sind.


Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsmin
isterium der Justiz

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