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Oberlandesgericht München

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Rechtspflegerdienst

Berufsbild

Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind Beamtinnen und Beamte mit Einstieg in der 3. Qualifikationsebene, denen wichtige Aufgaben in der Rechtspflege übertragen sind, darunter viele, die früher Richtern und Staatsanwälten vorbehalten waren. Hierzu zählen insbesondere Grundbuch- und Registersachen, Betreuungs- und Nachlassangelegenheiten. Diese Bereiche sind den Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zur selbständigen Erledigung anvertraut. 

Ferner sind die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger auch mit der Zwangsversteigerung von Grundstücken, der Pfändung von Forderungen, dem Erlass von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden, mit Insolvenzverfahren sowie mit der Vollstreckung von Geld- und Freiheitsstrafen befasst.

In einem großen Teil ihres Aufgabenbereiches sind sie bei ihren Entscheidungen nur dem Gesetz unterworfen und an Weisungen nicht gebunden. Außerdem sind Beamte des Rechtspflegerdienstes auch in wichtigen Bereichen der Justizverwaltung tätig, z.B. als Geschäfts- oder Gruppenleiter/in bei Gerichten und Staatsanwaltschaften oder als Bezirksrevisorinnen oder Bezirksrevisoren.


Berufliche Anforderungen

Wegen der vielfältigen Aufgaben und der anspruchsvollen Tätigkeit werden an die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger besondere Anforderungen gestellt:

  • Interesse am Beruf
  • Kommunikationsfähigkeit
  • Teamfähigkeit
  • Fähigkeit zur Konfliktlösung, Einfühlungsvermögen, Integrations- und Ausgleichsfähigkeit
  • Organisationstalent und Innovationsbereitschaft
  • Fähigkeit zur Personalführung
  • ausreichende physische und psychische Belastbarkeit
  • geistige Beweglichkeit
  • Verantwortungsbereitschaft
  • Entscheidungsfreude
  • sicheres Auftreten, gewandter Ausdruck in Wort und Schrift
  • Unparteilichkeit
  • Aufgeschlossenheit gegenüber Informationstechnologie
  • Fähigkeit zum Umgang mit Menschen
  • Verständnis für wirtschaftliche und soziale Zusammenhänge
  • Fähigkeit zur Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Einrichtungen

Einstellungsvoraussetzungen

Bewerberinnen und Bewerber für eine Einstellung in den Rechtspflegerdienst müssen persönlich und fachlich geeignet sein. Voraussetzung für die Beschäftigung als Rechtspflegerin oder Rechtspfleger ist die erfolgreiche Ableistung eines dreijährigen Vorbereitungsdienstes.
Zu diesem Vorbereitungsdienst kann zugelassen werden, wer

  • die Fachhochschulreife, eine andere Hochschulreife oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand nachweisen kann;

  • die allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen erfüllt, insbesondere
    - Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit,
    - Nachweis der Verfassungstreue,
    - Einhaltung der gesetzlichen Altersgrenze (bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres),
    - Charakterliche Eignung (Nachweis durch ein Führungszeugnis),
    - Gesundheitliche Eignung (Nachweis durch ein amtsärztliches Gutachten) und
  • an einem besonderen Auswahlverfahren erfolgreich teilgenommen und hierbei eine ausreichende Platzziffer erreicht oder ein sog. "Zweite-Chance-Verfahren" erfolgreich durchlaufen hat.

Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang bei der Einstellung vor nicht schwerbehinderten Bewerbern. Nach § 164 Abs. 1 Satz 4 SGB IX ist die Schwerbehindertenvertretung über Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen unmittelbar nach Eingang zu unterrichten. Die Schwerbehindertenvertretung ist nicht zu beteiligen, wenn die schwerbehinderte Bewerberin / der schwerbehinderte Bewerber dies ausdrücklich ablehnt (§ 164 Abs. 1 Satz 10 SGB IX). Eine solche ablehnende Erklärung kann gemeinsam mit den Bewerbungsunterlagen eingereicht werden.

Mit den Bewerberinnen und Bewerbern für den Rechtspflegerdienst bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften wird ferner ein Strukturiertes Interview als ergänzendes Auswahlverfahren durchgeführt.

Ablauf des Bewerbungsverfahrens

Nach Bekanntgabe der Ergebnisse des Auswahlverfahrens durch den Bayerischen Landespersonalausschuss erhalten Sie von uns eine E-Mail mit weiteren Informationen.

Bitte senden Sie anschließend folgende Unterlagen vorab per E-Mail an Bewerbung.Rechtspflegerdienst@olg-m.bayern.de

  • Ihren Lebenslauf

  • Nachweis über Fachhochschulreife, andere Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsabschluss
    (wenn noch kein Abschluss vorhanden ist, bitte Jahreszeugnis des Vorjahres vorlegen)

  • siehe Downloads (Anlagen 1 bis 6):
    - das Bewerbungsformular
    - das Formblatt Erklärungen
    - Erklärung zum Strukturierten Interview
    - die Belehrung über die Pflicht zur Verfassungstreue mit Verzeichnis
    - den Fragebogen zur Prüfung der Verfassungstreue
    - den Fragebogen zur Prüfung der Beziehungen zu Scientology

Sofern Sie die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen und die angeforderten Unterlagen vorab per E-Mail übersendet haben, erhalten Sie einen Termin zum Strukturierten Interview.

Ferner werden Sie eine E-Mail mit weiteren Informationen zur amtsärztlichen Untersuchung erhalten.

Für das Beantragen eines Führungszeugnisses verweisen wir auf folgendes Merkblatt (Link).

Die erforderlichen Unterlagen (siehe Checkliste (Link)) bringen Sie bitte im Original zum Strukturierten Interview mit.


Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiterinnen des Sachgebiets Aus- und Fortbildung zur Verfügung.

Frau Graf, Rechtspflegeinspektorin
Telefon: 089 / 5597-7531

Frau Sönmezgök, Rechtspflegeamtfrau
Telefon: 089 / 5597-2250

per E-Mail: Bewerbung.Rechtspflegerdienst@olg-m.bayern.de

Duales Studium

Sie werden während des dualen Studiums als Rechtspflegeranwärterin bzw. Rechtspflegeranwärter im Beamtenverhältnis auf Widerruf eingestellt. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.

Die Anwärter des Rechtspflegedienstes absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden dreijährigen Vorbereitungsdienstes ein Fachstudium an der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern - Fachbereich Rechtspflege - in Starnberg sowie berufspraktische Studienabschnitte beim Amtsgericht und bei der Staatsanwaltschaft.

Zur Website der Hochschule für den öffentlichen Dienst in Bayern

 

  • Fachstudium:

    Im Fachstudium (Fachstudium I ca. 9 Monate, Fachstudium II ca. 10 Monate) wird den Rechtspflegeanwärterinnen und Rechtspflegeranwärtern durch Vorlesungen, Vorträge, Übungen und Seminare sowie durch schriftliche Arbeiten das notwendige theoretische Wissen für ihre berufliche Tätigkeit vermittelt. Ebenso erfolgen Schulungen im Bereich der Schlüsselkompetenzen.

    Unterkunft und Verpflegung werden an der Hochschule zur Verfügung gestellt.

  • Fachpraktikum:

    Die fachpraktischen Studienabschnitte (insgesamt 15 Monate) werden am Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft abgeleistet. Dort sollen die Anwärterinnen und Anwärter alle Abteilungen des Gerichts kennenlernen und die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.

 

  • Prüfung: 

    Im Fachpraktikum II wird die Qualifikationsprüfung durchgeführt. In acht Klausuren à fünf Stunden und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Rechtspfleger/in Fachkenntnisse sowie die Befähigung für den Rechtspflegerberuf nachweisen.

 

Quelle: Homepage des Bayerischen Staatsministerium der Justiz

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