Anträge & Formulare
Informationen für Geschädigte von Straftaten
Hier finden Sie Hinweise für Geschädigte von Straftaten, die mögliche vermögensrechtliche Ansprüche gegen Beschuldigte geltend machen wollen. Diese Hinweise betreffen keine zivilrechtlichen Ansprüche, sondern lediglich Ansprüche, die im Rahmen eines Strafverfahrens festgestellt werden. Bei rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin, da die Staatsanwaltschaft Augsburg keine Rechtsberatung erteilen darf.
1. Geschädigtenmitteilung im Ermittlungsverfahren
- 1.1 Geschädigtenmitteilung Vermögensarrest
- 1.2 Geschädigtenmitteilung Beschlagnahme Bewegliche Gegenstände
- 1.3 Geschädigtenmitteilung Beschlagnahme Immobilien