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Staatsanwaltschaft Bamberg

Behördeninformationen

Organisation und Aufbau

Die Staatsanwaltschaft Bamberg wird von einem Leitenden Oberstaatsanwalt geführt. Insgesamt 22 Staatsanwälte/innen (4. Qualifikationsebene) bearbeiten verschiedene Aufgabengebiete (Dezernate) zur Verfolgung der angezeigten Straftaten und Ordnungswidrigkeiten.

Die Behörde ist in zwei Abteilungen untergliedert, an deren Spitze ein Oberstaatsanwalt und eine Oberstaatsanwältin stehen. Jede Abteilung besteht ihrerseits wieder aus zwei Gruppen, denen Staatsanwälte als Gruppenleiter voran stehen. Durch dieses Organisationsprinzip ist gewährleistet, dass ältere, erfahrenere Kollegen den jüngeren Staatsanwälten mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Neben den Dezernaten für allgemeine Straftaten sind solche für besondere Sachgebiete, z.B. Schwurgerichtssachen, Organisierte Kriminalität, Betäubungsmittel, Sexualstrafsachen, Jugendstrafverfahren und Verkehrssachen eingerichtet.

Die Vollstreckung der von den Gerichten rechtskräftig verhängten Strafen wird von insgesamt sechs Rechtspflegern/innen (3. Qualifikationsebene) betrieben.

Unterstützt werden die Dezernate und Rechtspfleger/innen von Serviceeinheiten, in denen Beamte/innen der 2. Qualifikationsebene sowie Justizbeschäftigte die Akten verwalten und die Verfügungen der Sachbearbeiter ausführen.

Jeder Arbeitsplatz ist mit einem PC mit Inter- und Intranetzugang sowie Zugriff auf diverse Rechtsprechungs-Datenbanken ausgestattet. Ferner hat jede/r Mitarbeiter/in der Staatsanwaltschaft Bamberg über seinen/ihren PC zu jedem Zeitpunkt auch Zugriff auf die Verfahrensdatenbank und ist so in der Lage, den aktuellen Stand eines Verfahrens abzufragen.

Mitarbeiter

Bei der Staatsanwaltschaft Bamberg sind derzeit

  • 22 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (einschließlich Behördenleiter) (4. Qualifikationsebene),
  • 6 Beamtinnen und Beamte der 3. Qualifikationsebene (vormals: gehobener Dienst)
  • 7 Beamtinnen und Beamte der 2. Qualifikationsebene (vormals: mittlerer Dienst) und
  • 23 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (überwiegend in Teilzeit)
beschäftigt. Ferner wurden im Rahmen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf auch sechs alternierende Telearbeitsplätze eingerichtet.

Möglichkeiten zur Erstattung einer Strafanzeige

Wenn Sie etwas erlebt oder erfahren haben, von dem Sie meinen, dass es strafbar ist, können Sie dies zur Anzeige bringen. Ihre Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Uhrzeit/Geschehensablauf), die Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie von dem Vorfall Kenntnis erlangt haben. Wenn Sie über schriftliche Beweismittel oder auch Fotografien verfügen, die weitere Informationen zu dem Vorfall liefern, sollten Sie diese der Anzeige beifügen.

Ihre Anzeige können Sie

  • mündlich
  • schriftlich
  • oder über eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erstatten.


Für eine mündliche Anzeigenerstattung können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden; diese wird Ihre Anzeige aufnehmen, schriftlich protokollieren und das Notwendige veranlassen.

Sie können Ihre Anzeige auch schriftlich sowohl bei jeder Polizeidienststelle als auch bei der Staatsanwaltschaft einreichen

Seit kurzem ist es auch möglich, Anzeigen bezüglich bestimmter dort aufgeführter Delikte über den Internetauftritt der Bayerischen Polizei online zu erstatten. Beachten Sie bitte die dort aufgeführten Hinweise und nehmen Sie in Zweifelsfällen unbedingt Kontakt mit Ihrer nächstgelegenen Polizeidienststelle auf.

Zudem können Sie sich auch jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über die Erstattung einer Anzeige beraten lassen. Dies empfiehlt sich insbesondere bei komplizierten Sachverhalten und hat für Sie den Vorteil, dass Sie so über die Erfolgsaussichten einer Strafanzeige beraten werden können und die/der beauftragte Rechtsanwältin/anwalt für Sie die Formulierung der Strafanzeige übernimmt. Wie jede andere Dienstleistung, ist auch dieser "Service" nicht kostenlos. Bitte besprechen Sie die anfallenden Kosten mit Ihrem Anwalt, Ihrer Anwältin.

Sie haben letztlich auch die Möglichkeit, eine Anzeige zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle der Staatsanwaltschaft zu erstatten. Dies ist in der Regel aber aufwändiger und umständlicher, da Ihre Anzeige in diesem Fall regelmäßig durch die Staatsanwaltschaft der Polizei zum Zwecke der Durchführung der Ermittlungen übersandt werden wird.



Bitte beachten Sie in allen Fällen:

  • Aus Rechtsgründen kann die Staatsanwaltschaft keine rechtlichen Beratungen vornehmen.
  • Stellen Sie bewusst eine falsche Strafanzeige, indem Sie zum Beispiel eine Person bewusst falsch verdächtigen, so machen Sie sich selbst strafbar. Dies gilt insbesondere auch bei online erstatteten Anzeigen!

Zahlen und Fakten

Die Staatsanwaltschaft Bamberg bearbeitete 2023 über 23.600 Ermittlungsverfahren gegen bekannte Täter und über 11.700 Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter.

Darüber hinaus wurden bei der Staatsanwaltschaft Bamberg 947 Ordnungswidrigkeitenverfahren bearbeitet, soweit der Betroffene gegen den von der Verwaltungsbehörde erlassenen Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hat.

An jeder Hauptverhandlung in Strafsachen bei den Amtsgerichten Bamberg, Forchheim und Haßfurt sowie bei dem Landgericht Bamberg nimmt ein Staatsanwalt als Vertreter der Staatsanwaltschaft Bamberg teil. Diese Tätigkeit alleine wirkte sich im Jahr 2023 mit ca. 3.440 Stunden auf die staatsanwaltschaftliche Gesamtbelastung aus.