Verfahrensübersicht
Strafverfahren
Die Staatsanwaltschaft Coburg ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten (mit Ausnahme der Wirtschaftsstraftaten und Staatsschutzdelikte), die im Landgerichtsbezirk Coburg begangen wurden.
Soweit eine Zuständigkeit für die Verfolgung besteht, obliegt der Staatsanwaltschaft Coburg auch die Strafvollstreckung (mit Ausnahme der Jugendsachen).
Ordnungswidrigkeiten
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten obliegt grundsätzlich den Verwaltungsbehörden. Als Ausnahme hiervon ist der Staatsanwaltschaft die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten und nach § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz übertragen.
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Zuständig für Abteilung für Wirtschafts- und Steuerstrafsachen ist die Staatsanwaltschaft Hof
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)