Aufgaben der Staatsanwaltschaft
Die Staatsanwaltschaft ist zuständig für die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten sowie die Vollstreckung von rechtskräftigen Entscheidungen der Gerichte nach dem Erwachsenenstrafrecht. Sie ist eine von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige Behörde und Teil der Exekutive. Sie ist jedoch der Justiz zugeordnet und damit auch ein Organ der Rechtspflege.
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Die Strafverfolgung obliegt in Deutschland den Strafverfolgungsbehörden. Dazu zählen neben der Staatsanwaltschaft die Polizei (Landespolizei, Bundespolizei) sowie Teile der Verwaltung (Zoll, Steuer, Lebensmittelüberwachung, Forstwirtschaft usw. ).
Ermittlungsverfahren
Wird einer Strafverfolgungsbehörde von Amts wegen oder durch eine Strafanzeige ein Sachverhalt bekannt, bei dem der Anfangsverdacht einer Straftat besteht, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Im Rahmen dieses Verfahrens wird geprüft, ob ein für die Erhebung der öffentlichen Klage (Anklage, Strafbefehl, Unterbringung) hinreichender Tatverdacht besteht. In allen Fällen entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Ermittlungsverfahrens („Anklagemonopol“).Ausnahmen gibt es für Abgaben- und Steuerdelikte. Hier gibt es in der Finanzverwaltung Buß- und Strafsachenstellen, die über eine Sonderzuständigkeit verfügen.Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens hat der Verdächtige als Beschuldigter besondere Rechte. Er kann, muss jedoch keine Angaben zum Tatvorwurf machen. Zeugen müssen dagegen aussagen, sofern ihnen kein Auskunfts- oder Zeugnisverweigerungsrecht zusteht (z.B. bei Verwandten, bestimmte Berufsgruppen). Die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (Polizei u.a.) führen die Ermittlungen im Regelfall eigenständig durch und legen die Anzeige der Staatsanwaltschaft zur Entscheidung über den Abschluss vor. Sind ermittlungsrichterliche Maßnahmen erforderlich, z.B. eine Wohnungsdurchsuchung, beantragt die Staatsanwaltschaft einen entsprechenden Beschluss beim zuständigen Ermittlungsrichter. Bei Gefahr in Verzug können die Strafverfolgungsbehörden die Maßnahme selbst treffen.Ist die Staatsanwaltschaft bei Vorlage der Anzeige durch die Polizei der Auffassung, dass weitergehende Ermittlungen erforderlich sind, veranlasst sie diese.Ist der Sachverhalt ausreichend geklärt, entscheidet die Staatsanwaltschaft über den Abschluss des Verfahrens. Sie kann das Verfahren einstellen, beispielsweise weil sich der Tatverdacht nicht erhärtet hat, ein Verfahrenshindernis besteht oder eine Einstellung nach dem Opportunitätsprinzip gem. §§ 153 ff. StPO sachgerecht ist. Anderenfalls erhebt sie die öffentliche Klage. In Betracht kommt die Erhebung in Form einer Anklage- oder Unterbringungsschrift oder die Beantragung eines Strafbefehls.
Strafverfahren
Ist eine Strafsache bei Gericht anhängig, vertritt die Staatsanwaltschaft in der Hauptverhandlung den Strafanspruch des Staates. Sie ist dabei wie im Ermittlungsverfahren der Objektivität und dem Grundsatz des fairen Verfahrens verpflichtet. Bei der Staatsanwaltschaft Landshut ist jeder Staatsanwalt mindestens 1 ½ bis 2 Tage im Sitzungsdienst.
Endet das Strafverfahren mit einem Urteil, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob ein Rechtmittel, sei es Berufung oder Revision, veranlasst ist. Dies kann zu Gunsten oder zu Lasten des Angeklagten eingelegt werden.
Bußgeldverfahren
Die Staatsanwaltschaft verfolgt Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetzes in eigener Zuständigkeit.
Wird gegen den Bußgeldbescheid einer anderer Behörde, beispielsweise der Zentralen Bußgeldstelle in Viechtach, Einspruch eingelegt, legt die Staatsanwaltschaft die Akten dem Gericht zur Entscheidung vor. In der Hauptverhandlung tritt sie nur bei Fällen auf, in denen es um grundsätzliche Fragen geht oder wegen der Bedeutung des Einzelfalls.
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Die Staatsanwaltschaft vollstreckt alle vom Gericht nach Erwachsenenstrafrecht rechtskräftig verhängten Strafen, Maßregelnder Sicherung und Besserung sowie Nebenfolgen, also
- Freiheitsstrafen,
- Geldstrafen,
- Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- Sicherungsverwahrung,
- Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrverbot
- Einziehungsanordnungen (Vermögensabschöpfung),
- Geldbußen.
Die Vollstreckung von Strafen, Maßregeln und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.
Rechtspfleger
In der Staatsanwaltschaft obliegt den Rechtspfleger die Einleitung und Überwachung der Strafvollstreckung.
Sie laden den Verurteilten bei dem Vollzug einer Freiheitsstrafe oder einer Maßregel zum Strafantritt. Wird die Strafe unentschuldigt nicht angetreten, können sie einen Vollstreckungshaftbefehl ausstellen und diesen der Polizei zum Vollzug übermitteln.
Bei Geldstrafen entscheiden sie, ob Ratenzahlung und in welcher Höhe gewährt wird. Dem Verurteilten kann gegebenenfalls auch genehmigt werden, die Geldstrafe durch Erbringung gemeinnütziger Arbeit zu tilgen. Kann die Geldstrafe anders nicht vollstreckt werden, ordnet der Rechtspfleger die Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe an, d.h. der Verurteilte muss die noch offene Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen.
Vollstreckungsstaatsanwalt
Bestimmte Aufgaben sind dem Vollstreckungsstaatsanwalt vorbehalten. Vornehmlich geht es dabei um Anträge, die bei der Vollstreckung von Freiheitsstrafen oder Maßregeln an die Strafvollstreckungskammer zu stellen sind, beispielsweise, ob das letzte Strafdrittel einer Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.
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In einigen Spezialfällen werden die Verfahren bayernweit von jeweils einer sogenannten Schwerpunktstaatsanwaltschaft bearbeitet. Gehen bei der Staatsanwaltschaft Landshut Strafanzeigen ein, die in den Zuständigkeitsbereich einer der nachgenannten Stellen fallen, wird das Verfahren dorthin abgegeben.
- Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern § 108e StGB (Generalstaatsanwaltschaft München)
- Bundeswehr – Straftaten im Ausland (Staatsanwaltschaft Kempten)
- Doping (Staatsanwaltschaft München I
- Haftsachen - Sonderregelungen in der Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz (GZVJu).
- Korruptions- und Vermögensdelikte von Angehörigen akademischer Heilberufe Staatsanwaltschaft München I im Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München
- Lebensmittelrecht (Fleischhygienegesetz Verwendung untauglicher Schlachtabfälle in der Lebensmittelproduktion (Staatsanwaltschaft Memmingen)
- Staatsschutzsachen (Staatsanwaltschaft München I)
- Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) (Generalstaatsanwaltschaft Bamberg)
- Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung Extremismus und Terrorismus (ZET) (G eneralstaatsanwaltschaft München)
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Amtsgericht Viechtach
Das Amtsgericht Viechtach ist zuständig für die Anordnung der Erzwingungshaft für ganz Bayern, soweit Bußgeldbescheide der Zentralen Bußgeldstelle im Bayerischen Polizeiverwaltungsamt vollstreckt werden sollen. Die Staatsanwaltschaft Deggendorf vollstreckt zentral diese Erzwingungshaftbeschlüsse des Amtsgerichts Viechtach.
Landesjustizkasse
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns.