Zuständigkeitsbezirk der Behörde
Das Staatsanwaltschaft Landshut ist eine von 22 bayerischen Staatsanwaltschaften und gehört zum Bezirk der Generalstaatsanwaltschaft München.
Der Zuständigkeitsbereich umfasst die Gebiete der
- kreisfreien Stadt Landshut
- des Landkreises Landshut
- des Landkreises Erding
- des Landkreises Freising,
- des Landkreises Dingolfing-Landau und
- des Landkreises Rottal-Inn
Der Bezirk der Staatsanwaltschaft Landshut, in dem rund 752.000 Einwohner leben, reicht somit vom niederbayerischen Kernland mit vorwiegend ländlicher Struktur bis in den Großraum München.
Eine besondere Bedeutung kommt dem Flughafen München Franz Josef Strauß zu, der zwischen Erding und Freising liegt und damit in die Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft fällt. Er ist in Deutschland der zweitgrößte Flughafen mit einem Fluggastaufkommen im Jahr 2018 von 46,3 Millionen Passagieren.
Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen zuständig für Wirtschaftsdelikte gemäß § 74c Gerichtsverfassungsgesetz der Landgerichtsbezirke Landshut, Deggendorf und Passau. Letztere Landgerichtsbezirke umfassen die Landkreise Deggendorf, Regen, Freyung-Grafenau und Passau.