Pressemitteilung 5/2018 vom 18.12.2018
Versuchter Mord auf den Philippinen
Wegen versuchten Mordes u. a. hat die Staatsanwaltschaft Landshut einen heute 29-jähriger deutschen Mechatroniker aus Altdorf zum Landgericht Landshut angeklagt. Es wird ihm vorgeworfen, im Oktober 2014 versucht zu haben in Angeles City/Philippinen seine damalige philippinische Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung durch Würgen sowie Schläge und Fußtritte gegen den Kopf zu töten.
Die Lebensgefährtin überlebte jedoch die Misshandlungen. Sie erlitt neben Blutergüssen im Bereich des Oberkörpers und des Kopfes eine Platzwunde am Auge sowie eine blutende Verletzung der Ohren.
Die deutschen Behörden wurden auf diesen Vorfall aufmerksam, weil sich der Bekannte aus dem Skype-Chat, der die Gewalttat mitansehen musste und auch annahm, die Lebensgefährtin sei tot, noch am selben Abend an das Polizeipräsidium München wandte.
Als der Altdorfer 2015 nach Deutschland zurückkehrte, wurde er zu den Vorgängen vernommen, machte aber keine Angaben. Die Staatsanwaltschaft Landshut stellte daraufhin Anfang des Jahres 2016 ein Rechtshilfeersuchen an die philippinischen Behörden. Im März 2018 wurde diese Rechtshilfe vom philippinischen Justizministerium schließlich genehmigt. In der Folgezeit konnte dann ein Verbindungsbeamter des Bundeskriminalamts an der Vernehmung der geschädigten Lebensgefährtin teilnehmen. Dabei bestätigte die Lebensgefährtin die massiven Angriffe. Auf Grund der vorliegenden Ermittlungsergebnisse erließ im Mai 2018 der zuständige Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Landshut gegen den jetzigen Angeschuldigten einen Haftbefehl. Der Angeschuldigte, der weiterhin keine Angaben zu dem Vorfall macht, befindet sich seitdem in Haft.Die Staatsanwaltschaft geht bei ihrer Anklage davon aus, dass der Angeschuldigte durch die ersten Übergriffe auf seine Lebensgefährtin sich zunächst an dieser für den vorangegangenen Polizeieinsatz rächen wollte. Im weiteren Verlauf, als die Skype-Verbindung zu seinem Bekannten bestand, entschied er sich dann aber, die bereits regungslos am Boden liegende Lebensgefährtin zu töten, damit diese wegen der erlittenen Misshandlungen nicht mehr gegen ihn aussagen kann. Die Anklage nimmt daher das Mordmerkmal der Verdeckungsabsicht an. Für Mord sieht das Gesetz lebenslange Freiheitsstrafe vor. Bei einem Versuch kann das Gericht die Strafe mildern (dann mindestens 3 Jahre, höchstens 15 Jahre Freiheitsstrafe).Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat jetzt das Landgericht Landshut zu entscheiden.
Hinweis: Nach den Richtlinien für das Straf- und Bußgeldverfahren (Nr. 23 Abs. 2 RiStBV) darf eine Anklageerhebung der Presse erst dann bekannt gegeben werden, wenn die Anklageschrift einem Angeschuldigten bzw. dessen Verteidigung nachweislich zugegangen ist.
gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher