Pressemitteilung 5 vom 30.10.2019
Sexueller Übergriff im Zeltlager, Raum Weilheim
Auf Grund der zahlreichen Presseanfragen zu einem sexuellen Übergriff, der sich unter Kindern in einem Zeltlager am Staffelsee/Raum Weilheim im August 2019 ereignet haben soll, macht die Staatsanwaltschaft darauf aufmerksam, dass es sich bei den Beteiligten nach bisherigen Erkenntnissen um strafunmündige Kinder handelt. Diese Kinder wohnen im Zuständigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft Landshut
Gegen Strafunmündige darf nach dem Gesetz kein Strafverfahren durchgeführt werden(§ 19 StGB).
Daher kann die Staatsanwaltschaft Landshut keine Auskünfte zu diesen Vorgängen machen.
gez.
Steinkraus-Koch
Oberstaatsanwalt
Pressesprecher