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Staatsanwaltschaft Landshut

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 3 vom 08.09.2020

Geldfälscher verhaftet

Die Staatsanwaltschaft Landshut hat am 19.08.2020 Anklage gegen einen 25-jährigen deutschen Einzelhandelskaufmann wegen gewerbsmäßiger Geldfälschung zum Landgericht Landshut erhoben. Der Angeschuldigte hat zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 über das Internet Geldschein-Falsifikate zu unterschiedlichen Nominalwerten und Stückzahlen erworben, um sie gewinnbringend in Umlauf zu bringen. Daneben hat er auch selbst solche Fälschungen hergestellt.

Die nunmehr erhobene Anklage geht von folgendem Tatverdacht aus:

Der Angeschuldigte entschloss sich zu einem nicht näher bekannten Zeitpunkt im Jahr 2019, Falschgeld zu besorgen. Durch den anschließenden Verkauf als echte Geldscheine wollte er seine eigene desolate Finanzsituation aufbessern. Er bestellte sich deshalb über das Internet ab Dezember 2019 eine Vielzahl von EURO-Geldschein-Falsifikaten, sog. „Prop-Copy" - Noten, zu einem Nennwert von insgesamt über 100.000,- €.
Zudem begann er damit, auch selbst falsche EURO-Noten herzustellen, um durch deren Verkauf an echtes Geld zu kommen. Hierzu erwarb er wiederum über das Internet verschiedentliche Utensilien und fertigte sodann eine bislang nicht bekannte Anzahl an Euro-Falschnoten mit Nominalwerten zu 10,- €, 20,- €, 50,- € und 100,- € an.
Anschließend begann er sein Vorhaben umzusetzen und verkaufte die falschen Geldscheine via Internet.

Der Angeschuldigte hat sich zu den gegen ihn erhobenen Tatvorwürfen bisher nicht eingelassen.

Im Zuge einer Wohnungsdurchsuchung konnten umfangreiche Beweismittel bei ihm sichergestellt werden. Diese werden nach Ansicht der Staatsanwaltschaft zu seiner Verurteilung führen. Nicht unerhebliche Schulden des Angeschuldigten waren vermutlich der Auslöser für die Taten.

Für gewerbsmäßige Geldfälschung sieht das Gesetz einen Strafrahmen von Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über eine mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat nunmehr das Landgericht Landshut zu befinden.

gez.
Stitzinger
Staatsanwalt als Gruppenleiter
Stv. Pressesprecher