Aufgaben
Jährlich werden bei der Staatsanwaltschaft München I ca. 110.000 bis 135.000 Ermittlungsverfahren gegen bekannte und ca. 60.000 bis 85.000 Verfahren gegen unbekannte Personen bearbeitet. Mit der Erfüllung dieser Aufgabe sind 416 Mitarbeiter, darunter 204 Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, befasst. Die „StA Mü I“ ist damit die mit Abstand größte Staatsanwaltschaft Bayerns und eine der größten Deutschlands.
Kernaufgabe der Staatsanwaltschaft ist die Aufklärung von Straftaten als „Herrin des Ermittlungsverfahrens“. Sie arbeitet dabei eng mit der Polizei und anderen Ermittlungsbehörden (Steuerfahndung, Zoll, Lebensmittelüberwachung u. a.) zusammen. Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie bei Gericht öffentliche Klage erhebt oder ob das Verfahren (ggf. gegen Auflagen) einzustellen ist. Im gerichtlichen Strafverfahren vertritt die Staatsanwaltschaft die Anklage, stellt die erforderlichen Anträge und legt ggf. auch Rechtsmittel ein.
Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Ermittlungsbehörde, sondern gemäß § 451 StPO auch Vollstreckungsbehörde. Sie trifft daher die Maßnahmen, die zur Einleitung und Überwachung der Vollstreckung einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Entscheidung, also von Urteilen und gleichstehenden Entscheidungen, erforderlich sind. Ihr obliegt unter anderem die Vollstreckung von
- Freiheits- und Geldstrafen
- Unterbringungen in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus
- Sicherungsverwahrungen
- Entziehungen der Fahrerlaubnis
- Fahrverboten
- Verfahrenskosten
Weitere Aufgabe ist die internationale Rechtshilfe in Strafsachen, also die Zusammenarbeit mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden bei grenzüberschreitenden Ermittlungen. Auch an Bußgeldverfahren (Verfahren wegen Ordnungswidrigkeiten) ist die Staatsanwaltschaft unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt.
Die Staatsanwaltschaft ist eine von den Gerichten unabhängige, organisatorisch selbständige Behörde und Teil der Exekutive. Sie ist jedoch der Justiz zugeordnet und damit auch ein Organ der Rechtspflege.
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Gerichtshilfe - ein sozialer Dienst der Justiz
Das moderne Strafrecht sieht im Rahmen von Strafverfahren vor, dass Erkenntnisse über die persönlichen Lebensumstände der von einem Ermittlungs- und/oder Strafverfahren Betroffenen berücksichtigt werden sollen (§ 160 Absatz 3 StPO, § 463d StPO).
Deshalb kann die Gerichtshilfe von Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Gnadenstellen beauftragt werden, über persönliche Lebensverhältnisse zu berichten und Umstände zu klären, die insbesondere für die
- Strafzumessung
- Strafaussetzung zur Bewährung
- Einstellung des Verfahrens
- Erfüllung von Bewährungsauflagen
- Vermeidung des Bewährungswiderrufs
Gerichtshelfer/innen haben ein Studium der Sozialpädagogik absolviert. Die Beauftragung der Gerichtshilfe kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Einsatz von Mitteln der Sozialpädagogik besondere Erkenntnisse verspricht.
Bei der Staatsanwaltschaft München I sind drei Gerichtshelferinnen beschäftigt. Sie sind zuständig für die LG-Bezirke München I, München II und Ingolstadt sowie die AG-Bezirke Erding, Freising, Landshut, Mühldorf a. Inn und Rosenheim.
Kontaktdaten:
Gerichtshilfe bei der Staatsanwaltschaft München I
Denisstr. 3
80335 München
Telefon: 089 / 5597-3860, -3859 oder -3486
Fax: 089 / 5597-1741