Verfahrensübersicht
Hauptabteilung 1
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Hofmeir
Zuständigkeiten:- Straftaten, die einen politischen Bezug aufweisen (insbesondere Abschnitte 1 - 5 des Strafgesetzbuchs)
- Staatsschutzangelegenheiten für den gesamten Freistaat Bayern, soweit nicht die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München oder der Generalbundesanwalt zuständig sind
- Verstöße gegen das Versammlungsgesetz
- Pressedelikte
- nationalsozialistische Gewalttaten
- Waffen- und Sprengstoffdelikte
- Straftaten, die einen politischen Bezug aufweisen (insbesondere Abschnitte 1 - 5 des Strafgesetzbuchs)
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Mühlbauer
Zuständigkeiten:- vorsätzliche versuchte und vollendete Tötungsdelikte
- qualifizierte gefährliche Körperverletzungen
- Amtsdelikte
- ärztliche Kunstfehler
- Geiselnahme
- Raubüberfälle auf Geldinstitute
- Schutzgelderpressung
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Wölfel
Zuständigkeiten:- Verstöße gegen das Betäubungsmittelrecht
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Gräber
Zuständigkeiten:- Organisierte Kriminalität
- Dopingverfahren (Verstöße gegen § 95 Abs. 1 Nr. 2 a und 2 b AMG a. F. bzw. § 4 AntiDopG) für den gesamten Freistaat Bayern
- Verstöße gegen das Arzneimittelrecht
Hauptabteilung 2
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Hedke
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Straftaten v. Rechtsanwälten u. Notaren
- Umweltstrafsachen
- Tierschutz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Heller
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Geld-, Wertzeichen- und Zahlungskartenfälschungen
- Straftaten im Zusammenhang mit sportlicher Tätigkeit
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Dr. Fürsich
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Arbeitsschutz
- Betriebsunfälle
- Sportwetten
- Glücksspiel
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Zitzmann
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Brandsachen
- Baugefährdung
- erwachsene Intensivtäter
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Abteilungsleiterin: Oberstaatsanwältin Leiding
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Zuwiderhandlungen gegen das Telekommunikationsgesetz und das Telemediengesetz
- Straftaten im Zusammenhang mit der Vermittlung, Verleihung und Erlangung akademischer Grad
- Straftaten nach dem Wehrstrafgesetz und dem Zivildienstgesetz
- Vergehen gemäß §§ 202a, 206 StGB, soweit von Amtsträgern begangen
- Zuwiderhandlungen gegen das Betriebsverfassungsgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Schlosser
Zuständigkeiten:- Allgemeine Strafsachen
- Straftaten nach § 95 Aufenthaltsgesetz mit Ausnahme von § 95 Abs. 1 Ziffer 8, soweit der Verstoß nach diesem Gesetz den Schwerpunkt des Schuldvorwurfs bildet, sowie gemäß § 85 Asylverfahrensgesetz bzw. § 85 AsylG sowie gegen das Staatsangehörigkeitsgesetz und Passgesetz (jeweils nur Erwachsene)
- Verstöße gegen §§ 84, 84a Asylverfahrensgesetz bzw. gegen §§ 84, 84a AsylG, §§ 96, 97 Aufenthaltsgesetz
Hauptabteilung 3
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter Rodler
Zuständigkeiten:- Straftaten der wettbewerbsbeschränkenden Absprachen bei Ausschreibungen, Bestechlichkeit/Bestechung, Vorteilsannahme/Vorteilsgewährung nach dem StGB, soweit sie im Zusammenhang mit der Erlangung wirtschaftlicher Vorteile stehen, die Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens und der Umfang der Ermittlungen die Bearbeitung in der Spezialabteilung erfordern
- Umfangreiche Wirtschaftsstrafsachen
- Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, auch soweit sie mittels der Presse begangen sind
- Verstöße gegen die Gesetze über den Wertpapierhandel, das Bank-, Depot-, Börsen- und Kreditwesen, das Gesetz über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten sowie nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
- Zuwiderhandlungen auf dem Gebiet des Nahrungs-, Genuss- und Futtermittelwesens sowie des Weinrechts
- Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz, das Markengesetz, das Patentgesetz, das Gebrauchsmustergesetz, das Halbleiterschutzgesetz, das Designgesetz (Geschmacksmustergesetz) und das Sortenschutzgesetz, jeweils einschließlich damit zusammenhängender Vergehen des Betruges
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Deitlhauser
Zuständigkeiten:- Steuer- und Zollstraftaten
- Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt
- gewerbliche/gewerbsmäßige Schwarzarbeit
- Verstöße gegen das Aktiengesetz, Publizitätsgesetz, GmbH-Gesetz, Genossenschaftsgesetz und das Handelsgesetzbuch
- Verstöße gegen das Wirtschaftsstrafgesetz
- Verstöße gegen das Bundes- und Bayerische Datenschutzgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Rothe
Zuständigkeiten:- Geldwäsche
- Computerbetrug, Betrug in sonstigen Fällen, einschließlich Scheck- und Wechselbetrug, insbesondere Scheck-, Lastschrift- oder Wechselreiterei und Versicherungsmissbrauch, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Untreue, soweit zur Beurteilung des Falles besondere Kenntnisse des Wirtschaftslebens erforderlich sind
- Kapitalanlage- und Kreditbetrug
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Lemmers
Zuständigkeit:- Insolvenzstraftaten
- Subventionsbetrug
- Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der akademischen und nichtakademischen Heilberufe, die für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit Ihrer Berufsausübung begehen
- Korruptions- und Vermögensstraftaten von Dritten, sofern diese in unmittelbarem Zusammenhang mit der Berufsausübung eines Angehörigen der Heilberufe im vorbezeichneten Sinn stehen
Hauptabteilung 4
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Huppert
Zuständigkeiten:- Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßen-, Bahn- und Luftverkehr
- Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Ehrlicher
Zuständigkeiten:- Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten im Straßen-, Bahn- und Luftverkehr
- Verstöße gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz
- Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Steyrer-Meißner
Zuständigkeit:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Jugendschutzstrafsachen
- Sexualstraftaten Jugendlicher und Heranwachsender zum Nachteil unter 18-Jähriger
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Dr. Grasser
Zuständigkeiten:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Sexualstraftaten Erwachsener
- Sexualstraftaten Jugendlicher und Heranwachsender zum Nachteil über 18-Jähriger
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin Dr. Grieser
Zuständigkeiten:- Straftaten Jugendlicher und Heranwachsender
- Straftaten jugendlicher und heranwachsender Intensivtäter
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwältin Dr. Simon
Zuständigkeiten:- Straftaten der verbotenen Prostitution, Ausbeutung von Prostituierten, Zuhälterei, Zwangsprostitution und Menschenhandel
- Straftaten mit gewaltdarstellendem, pornografischem und sonst jugendgefährdendem Inhalt
- Verfolgung gruppentypischer Gewaltdelikte, insbesondere Ausschreitungen bei sportlichen Großveranstaltungen
Stabsstelle Vollstreckung
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Abteilungsleiter: Oberstaatsanwalt Freihoff
Zuständigkeiten:- Strafvollstreckung
- Gnadensachen
Sonderzuständigkeiten
Die Staatsanwaltschaft München I ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft gemäß § 143 Abs. 4 GVG zuständig für die Verfolgung von Dopingdelikten für den gesamten Freistaat Bayern.
Des Weiteren ist die Staatsanwaltschaft München I gemäß §§ 74a GVG, 55a GZVJu zuständig für sämtliche Staatsschutzsachen im Freistaat Bayern, soweit nicht die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus (ZET) bei der Generalstaatsanwaltschaft München das betreffende Verfahren führt.
Zudem ist die Staatsanwaltschaft München I zuständig
- bayernweit für die Verfolgung von Straftaten wegen Bildung oder Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung gem. §§ 129 ff. StGB
- im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk München für die Verfolgung von Verfahren wegen Sprengung von Geldautomaten
Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften
Es gibt keine Verfahren, die aufgrund einer Sonderzuständigkeit von einer anderen Staatsanwaltschaft bearbeitet werden.
Zentralisiertes Verfahren
Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)