Wie erstatte ich Strafanzeige?
Sie haben etwas erlebt oder erfahren, von dem Sie meinen, dass dieses Geschehen für den oder die Beteiligten strafbar ist, und möchten dies zur Anzeige bringen.
Eine solche Anzeige sollte das tatsächliche Geschehen (Ort/Datum/Zeit/Ablauf), die daran Beteiligten und eine Schilderung enthalten, wie Sie Kenntnis von dem Geschehen erlangt haben. Vorhandene schriftliche Beweismittel sollten in Kopie oder auch im Original beigefügt, etwaige Zeugen – soweit möglich – mit ladungsfähiger Anschrift benannt werden.
Eine Strafanzeige können Sie schriftlich oder mündlich erstatten. Zum Zwecke einer mündlichen Anzeige können Sie sich an jede Polizeidienststelle wenden. Dort werden Ihre Angaben aufgenommen und in der Regel auch sofort protokolliert. Eine schriftliche Anzeigeerstattung kann ebenfalls bei jeder Polizeidienststelle erfolgen.
Sie können sich schriftlich auch unmittelbar an die Staatsanwaltschaft wenden. Auch ist es grundsätzlich möglich bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Rechtsantragsstelle eines Amtsgerichts mündlich eine Anzeige protokollieren zu lassen. Dieser eher aufwändigere Weg bewirkt aber keine Beschleunigung des Verfahrens, weil in der Regel die Akten zur Durchführung von Ermittlungen ohnehin an die Polizei übersandt werden.
Eine Anzeigenerstattung per E-Mail ist zwar nicht ausgeschlossen, empfiehlt sich aber nicht, da dieser Übertragungsweg nicht ausreichend sicher ist. So werden mitunter E-Mails von den Schutzsystemen des Justiznetzes blockiert, erreichen also den Empfänger nicht. Auch können aus Gründen der Datensicherheit manche Anhänge von E-Mails nicht geöffnet werden. Bei manchen Delikten setzt die Strafverfolgung einen Strafantrag voraus. Dieser muss schriftlich erstattet und unterzeichnet werden. Eine E-Mail erfüllt dieses Formerfordernis nicht.
Allgemein gilt im Zusammenhang mit Strafanzeigen: Die Staatsanwaltschaft darf aus grundsätzlichen Erwägungen Privatpersonen keine Rechtsauskünfte erteilen. Dies ist vielmehr Aufgabe der rechtsberatenden Berufe, also insbesondere der Rechtsanwälte. Sie können sich jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt über eine Strafanzeige beraten lassen. Dies kann vor allem bei sehr komplizierten Sachverhalten sinnvoll sein und hätte für Sie gegebenenfalls den Vorteil, die Anzeige nicht selbst präzise ausformulieren zu müssen. Freilich erhalten Sie anwaltliche Hilfe in der Regel nicht kostenlos.
Sollten Sie die Kosten für eine Rechtsberatung nicht aufbringen können, besteht unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Erteilung eines Beratungshilfescheins. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie über das Amtsgericht München unter folgendem Link.