Pressemitteilung 07 vom 06.11.23
Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft München I und des Oberlandesgerichtes München
Warnung vor Betrugsversuch – „Falsche Staatsanwälte“
Bei den Pressestellen wurde am heutigen Tag bekannt, dass es zu Anrufen bei Privatpersonen gekommen ist, bei denen der Gesprächspartner angab, im Namen der Staatsanwaltschaft München I Zahlungen einzufordern, ansonsten würde Haftbefehl gegen den Angerufenen ergehen. Durch technische Manipulation erreichten die Täter, dass tatsächlich die Rufnummer des Landgerichts München I (089/5597-03) auf dem Display erscheint.
Bei diesen Anrufen handelt es sich um Betrugsversuche nach dem Tatbild der sog „falschen Polizeibeamten“. Der Inhalt der Gespräche kann dabei von Anruf zu Anruf variieren, auch die auf dem Display erscheinende Telefonnummer.
Wir stellen daher klar: Die Staatsanwaltschaft München I verlangt am Telefon keine Zahlungen, insbesondere nicht ohne vorangegangenen Schriftverkehr.
Weitere Hinweise zum Umgang mit verdächtigen Anrufen finden Sie auf der Homepage des Polizeipräsidiums München unter https://www.polizei.bayern.de/schuetzen-und-vorbeugen/beratung/039355/index.html
Anne Leiding
Pressesprecherin der Staatsanwaltschaft München I
Oberstaatsanwältin
Dr. Laurent Lafleur
Leiter der Pressestelle für Strafsachen
Richter am Oberlandesgericht