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Staatsanwaltschaft München I

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Pressemitteilung 02 vom 07.06.24

Festnahme und Durchsuchungen in einem Ermittlungsverfahren wegen „Schwarzarbeit“ gegen einen Münchner Bauunternehmer und weitere Beschuldigte

Etwa 500 Ermittlungsbeamte des Zolls und der Steuerfahndung durchsuchten unter der Einsatzleitung des Hauptzollamts Rosenheim vom 4. bis zum 6. Juni 2024 rund 80 Objekte in München, Berlin und weiteren Orten in Bayern, Niedersachsen, Brandenburg und Sachsen-Anhalt. Der Hauptbeschuldigte konnte aufgrund eines bereits zuvor erlassenen Haftbefehls am 04.06.2024 festgenommen und der zuständigen Ermittlungsrichterin vorgeführt werden. Er befindet sich nun in Untersuchungshaft. Ihm werden Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 160 tatmehrheitlichen Fällen in Tatmehrheit mit 73 tatmehrheitlichen Fällen des Betrugs und weitere Straftaten zur Last gelegt. Im Rahmen der Durchsuchungen wurden etwa 60 Zeugen vernommen, zahlreiche Beweismittel sichergestellt und Vermögenswerte zur Schadenswiedergutmachung arrestiert. 

Die Staatsanwaltschaft München I ermittelt seit längerem in diesem umfangreichen Verfahren gegen inzwischen sechs Beschuldigte. Der bislang geschätzte Gesamtschaden liegt zwischen vier und sechs Millionen Euro. Im Fokus der Ermittlungen steht ein Münchener Bauunternehmer, dem vorgeworfen wird, seit mindestens 2015 den Einsatz von "Schwarzarbeit" bei verschiedenen Unternehmen organisiert und dabei teilweise als Anführer einer Bande bestehend aus jedenfalls drei Personen agiert zu haben. Er steht im Verdacht, zahlreiche Arbeitnehmer beschäftigt zu haben, ohne für sie Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer oder Beiträge zur Sozialkasse Bau zu entrichten, und stattdessen „Schwarzlöhne“ bar an die Arbeitnehmer ausgezahlt zu haben. Auf den Geschäftskonten der beteiligten Gesellschaften wurden diesbezüglich Barabhebungen in Höhe von rund 15 Millionen Euro festgestellt. Zudem gründete und „bestattete“ er mehrfach Gesellschaften, bei denen er zum Teil offiziell, zum Teil aber auch nur im Hintergrund als Geschäftsführer agierte. Des Weiteren ließ er sich nach derzeitigem Ermittlungsstand Scheinrechnungen über die Erbringung von Arbeitsleistungen durch angebliche Subunternehmer ausstellen, um zu verschleiern, dass die von ihm geführten Gesellschaften zwar hohe Umsätze erzielten, aber nicht über das dafür erforderliche Personal verfügten.

Die fünf weiteren Beschuldigten sind Mittäter bzw. Gehilfen. Sie sollen den Hauptbeschuldigten unterstützt haben, indem sie bei seinen Bauunternehmen als deren offizielle Geschäftsführer auftraten oder Scheinrechnungen erstellten, um den Einsatz von „Schwarzarbeit“ zu verschleiern. Die Durchsuchungen wurden über drei Tage hinweg in einer langfristig vorbereiteten Aktion durchgeführt. Durchsucht wurden insbesondere Geschäftsräume der Gesellschaften der Beschuldigten, deren Auftraggeber und Subunternehmer sowie die Räumlichkeiten möglicher Scheinrechnungssteller, Steuerberater und Lohnbuchhaltungsunternehmen, zudem Baustellen und die Privatwohnungen mehrerer Arbeitnehmer. Bei den Durchsuchungen wurden zahlreiche Beweismittel, insbesondere Buchhaltungsunterlagen, Aufzeichnungen über den Einsatz von Arbeitnehmern, Mobiltelefone sowie Datenträger sichergestellt. Darüber hinaus wurden im Rahmen der Durchsuchung Arrestbeschlüsse über insgesamt ca. eine Millionen Euro gegen zwei noch aktive Bauunternehmen des Hauptbeschuldigten vollzogen, um Vermögenswerte zur Schadenswiedergutmachung vorläufig zu sichern.

Die Durchführung der Ermittlungen erfolgte durch die Ermittlungsgruppe „Formica“, lateinisch für Ameise. Diese seit 25 Jahren eingerichtete Ermittlungsgruppe ist auf Großverfahren aus dem Bereich der „Schwarzarbeit“ spezialisiert und setzt sich aus Ermittlungsbeamten der Steuerfahndung München und des Hauptzollamtes Rosenheim zusammen. Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums München sowie acht weiterer Hauptzollämter unterstützen die Ermittlungsgruppe.

„Schwarzarbeit“ verursacht jährlich einen enormen volkswirtschaftlichen Schaden zu Lasten der Allgemeinheit. Sie führt zu Wettbewerbsverzerrungen, schädigt die gesetzliche Sozialversicherung und mindert die Steuereinnahmen. Strafrechtliche Ermittlungen in diesem Bereich tragen nicht nur zur Aufklärung der konkreten Tat und zur Wiedergutmachung des dadurch entstandenen Schadens bei, sondern entfalten auch eine generell abschreckende Wirkung auf andere Unternehmer.

gez.

Grotz
Staatsanwältin als Gruppenleiterin
Stellvertretende Pressesprecherin