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Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Wie erstatte ich eine Strafanzeige?

Möglichkeiten für die Strafanzeige:

  • Schriftliche oder mündliche Erstattung der Strafanzeige bei jeder Polizeidienststelle
  • Schriftliche oder mündliche Erstattung der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft
    (z. B.: Rechtsantragsstelle der Staatsanwaltschaft). Bei einer schriftlichen Anzeigeerstattung sollte das Schreiben Ihre vollständigen Personalien, insbesondere Ihren vollständigen Namen und Ihre Anschrift enthalten. 


Durch die direkte Erstattung  der Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft wird das Verfahren nicht beschleunigt, da die Akten in der Regel erst einmal an die zuständige Polizeidienststelle zur Durchführung der Ermittlungen übersandt werden.

Was muss eine Strafanzeige enthalten?

  • Schildern Sie den Sachverhalt (Wer war beteiligt? Was geschah wann, wo und wie?)
  • Wie und wann haben Sie von dem Sachverhalt Kenntnis erhalten?
  • Fügen Sie etwaig vorhandene schriftliche Beweismittel bei (Kopie oder Original)
  • Benennen Sie Zeugen und Beteiligte, wenn möglich, mit vollem Namen und ladungsfähiger Anschrift
Kann ich eine Strafanzeige per E-Mail erstatten?

Eine Erstattung der Strafanzeige per E-Mail ist grundsätzlich möglich. Bedenken Sie jedoch, dass E-Mails ggf. durch die Firewall des Justiznetzes blockiert werden und so beim Empfänger nicht ankommen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass manche Anhänge aus Sicherheitsgründen nicht geöffnet werden können.

Auf jeden Fall sollten Sie bei einer Strafanzeigeerstattung per E-Mail, ebenso wie bei allen anderen Mitteilungen per E-Mail, auf die Sie eine Anwort wünschen,  Ihre vollständigen Personalien, also Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift unter der Sie geladen werden könnten und Telefonnummer angeben. E-Mails ohne Nennung Ihres vollständigen Namens und Ihrer vollständigen Anschrift können nicht beantwortet werden.

Soll ich eine Strafanzeige erstatten?

Die Staatsanwaltschaft darf Privatpersonen keine Rechtsauskünfte erteilen. Dies obliegt den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten. Sie können sich jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzgl. einer Strafanzeige beraten lassen. Dies kann besonders bei sehr komplizierten Sachverhalten sinnvoll sein, da Sie die Anzeige dann nicht selbst ausformulieren müssen.


Sie benötigen einen Beratungshilfeschein?

Link zur Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Nürnberg:

https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_02.php