Erteilung von Auskünften / Rechtsberatung
Fernmündliche Auskünfte
Fernmündliche Auskünfte können nur an die Mitarbeiter entsprechend ermächtigter Dienststellen erteilt werden.
Rechtsanwälte und Privatpersonen richten ihr Anliegen bitte schriftlich an die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth oder sprechen persönlich mit Vollmacht bzw. Ausweis vor.
Eine schriftliche Anfrage oder Mitteilung ist auch mittels E-Mail an poststelle@sta-nfue.bayern.de möglich. Die Bearbeitung einer solchen mittels E-Mail übersandten Anfrage oder Mitteilung kann allerdings nur erfolgen, wenn die E-Mail den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des Absenders enthält.
Hinweis für Privatpersonen:
Verwenden Sie für Auskunftsersuchen bitte das anliegende Formular:
Rechtsberatung
Die Staatsanwaltschaft darf Privatpersonen keine Rechtsauskünfte erteilen. Dies obliegt den rechtsberatenden Berufen, insbesondere den Rechtsanwälten. Sie können sich jederzeit von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt bzgl. einer Strafanzeige beraten lassen. Dies kann besonders bei sehr komplizierten Sachverhalten sinnvoll sein, da Sie die Anzeige dann nicht selbst ausformulieren müssen.
Sie benötigen einen Beratungshilfeschein?
Link zur Beratungshilfestelle des Amtsgerichts Nürnberg:
https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/amtsgerichte/nuernberg/verfahren_02.php