Pressemitteilung 2 vom 18.03.2020
Vorermittlungen gegen Mitarbeiter des BAMF
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Traunstein
Pressemitteilung vom 18.03.2020
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Vorermittlungen gegen Mitarbeiter des BAMF
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nunmehr entschieden im Zusammenhang mit der Nutzung einer Immobilie in Freilassing während der Flüchtlingskrise im Jahr 2015 kein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte Ende 2018 aufgrund von Medienberichten Kenntnis davon erlangt, dass wegen der für Umbau und Bewachung einer Immobilie in Freilassing entstandenen Kosten Untreuevorwürfe gegen Angehörige des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) erhoben werden. Daraufhin wurden zur Abklärung des Sachverhalts umfangreiche Vorermittlungen durchgeführt. Diese wurden nunmehr abgeschlossen.
Eine Strafbarkeit wegen Haushaltsuntreue ist im vorliegenden Fall nicht gegeben. Diese könnte hier nur in einem Verstoß gegen die allgemeinen Haushaltsgrundsätze bestehen. Insoweit kommt dem Entscheider jedoch ein Ermessensspielraum zu, wobei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur evidente und schwerwiegende Verstöße die Strafbarkeit begründen.
Bezüglich der entstandenen Umbaukosten ist zu berücksichtigen, dass der Umbau notwendig war, um eine Nutzung der einzigen verfügbaren Immobilie – einer früheren Lagerhalle - für den vorgesehenen Zweck zu ermöglichen. Bei der Erfassung und Versorgung von Flüchtlingen handelt es sich um eine unaufschiebbare öffentliche Aufgabe. Dieser Zweck wurde in Folge des Umbaus erreicht. Auch der Umbau vor Abschluss eines langfristigen Mietvertrags, war nicht pflichtwidrig. Insbesondere hat erst der weitere Verlauf der Flüchtlingskrise gezeigt, dass der zunächst angenommene Bedarf nicht eingetreten ist. Das Mietverhältnis konnte beendet werden. Es wurden Mietzahlungen in Millionenhöhe gespart, die die Umbaukosten um ein Vielfaches überstiegen.
Die Weiterführung des Wachdienstes trotz rückläufiger Flüchtlingszahlen beruht auf politischen Vorgaben zur Vorhaltung von Registrierkapazitäten für Flüchtlinge. Das BAMF ist an diese Rahmenplanung des zuständigen Ministeriums gebunden.
Zureichende Anhaltspunkte für ein strafbares Fehlverhalten von BAMF-Mitarbeitern konnten daher nicht festgestellt werden.