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Staatsanwaltschaft Traunstein

Kontakt

Telefon: 0861 / 56-0
Telefax: 09621 / 96241-1740
E-Mail: poststelle@sta-ts.bayern.de


für die für Stadt und Landkreis Rosenheim zuständige Zweigstelle Rosenheim: 

poststellezweigstellerosenheim@sta-ts.bayern.de


Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.

Öffnungs- und Sprechzeiten

Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr

Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.


Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.

Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.

Elektronischer Rechtsverkehr

Der elektronische Rechtsverkehr ist bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren flächendeckend eröffnet.


Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden

-          mittels eines besonderen elektronischen Postfachs

-          mittels De-Mail

 

De-Mailadresse der Staatsanwaltschaft Traunstein:

sta-traunstein@egvp.de-mail.de

 

De-Mailadresse der Staatsanwaltschaft Rosenheim:

sta-traunstein-zweigstelle-rosenheim@egvp.de-mail.de


Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen lässt.
Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.

- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente (Link: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=77777000167 )

 

Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ abrufbar.

Aufgaben

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.

Gebäude Staatsanwaltschaft Traunstein

Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Staatsanwaltschaft Traunstein


Anschriften:
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein (Hausanschrift)

Postfach 1480
83276 Traunstein (Postanschrift)

Barrierefreier Zugang:
Der Zugang zur Staatsanwaltschaft (ebenerdig und behindertengerecht) ist über die Häuser B oder D der Justizbehörden Traunstein möglich. Der Zugang im Haus D erfolgt über den Aufzug.

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner

Gebäude Zweigstelle Rosenheim

Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Staatsanwaltschaft Traunstein Zweigstelle Rosenheim


Anschriften:
Staatsanwaltschaft Traunstein
Aventinstraße 2
83022 Rosenheim (Hausanschrift)

Postfach 1189
83013 Rosenheim (Postanschrift)

Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft

Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner