Kontakt
Telefon: 0861 / 56-0
Telefax: 09621 / 96241-1740
E-Mail: poststelle@sta-ts.bayern.de
für die für Stadt und Landkreis Rosenheim zuständige Zweigstelle Rosenheim:
poststellezweigstellerosenheim@sta-ts.bayern.de
Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungs- und Sprechzeiten
Montag bis Freitag: 8:00 bis 12:00 Uhr
Individuelle Terminvereinbarungen sind möglich. Gegebenenfalls abweichende Öffnungs- oder Sprechzeiten finden Sie bei der Beschreibung der einzelnen Verfahren.
Berücksichtigen Sie bitte bei Ihrer Zeitplanung, dass beim Betreten des Gebäudes aus Sicherheitsgründen Eingangskontrollen stattfinden. Je nach Besucheraufkommen können diese einige Minuten in Anspruch nehmen.
Das Betreten des Gebäudes mit Waffen oder anderen gefährlichen Gegenständen ist verboten.
Elektronischer Rechtsverkehr
Der elektronische Rechtsverkehr ist
bei sämtlichen ordentlichen Gerichten und Staatsanwaltschaften der bayerischen
Justiz in Verfahren nach der Zivilprozessordnung, nach dem Gesetz über das
Verfahren in Familiensachen, in Angelegenheiten der freiwilligen
Gerichtsbarkeit sowie im Bereich der Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren
flächendeckend eröffnet.
Formbedürftige Erklärungen können auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden
- mittels eines besonderen elektronischen Postfachs
- mittels De-Mail
De-Mailadresse der Staatsanwaltschaft Traunstein:
sta-traunstein@egvp.de-mail.de
De-Mailadresse der Staatsanwaltschaft Rosenheim:
sta-traunstein-zweigstelle-rosenheim@egvp.de-mail.de
Zu den zulässigen Übermittlungswegen, über die elektronische Dokumente
formwirksam übermittelt werden können, zählt auch der Post- und Versanddienst
eines De-Mail-Kontos, wenn der Absender bei Versand der Nachricht sicher im
Sinne des § 4 Absatz 1 Satz 2 des De-Mail-Gesetzes angemeldet ist und er
sich die sichere Anmeldung gemäß § 5 Absatz 5 des De-Mail-Gesetzes bestätigen
lässt.
Für die Nutzung von De-Mail benötigen Sie eine eigene De-Mail-Adresse (nicht
zu verwechseln mit einer E-Mail-Adresse). Dazu müssen Sie sich zunächst bei
einem De-Mail-Anbieter registrieren und identifizieren lassen.
- über das Formular zur Einreichung elektronischer Dokumente (Link: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=77777000167 )
Weiterführende Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr und den zugelassenen elektronischen Kommunikationswegen sind auf der Internetpräsenz der bayerischen Justiz unter https://www.justiz.bayern.de/service/elektronischer-rechtsverkehr/ abrufbar.
Aufgaben
Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist auf mehrere Gebäude verteilt. Welche Verfahren in welchem Gebäude bearbeitet werden, entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Übersicht.
Gebäude Staatsanwaltschaft Traunstein
Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Staatsanwaltschaft Traunstein
Anschriften:
Staatsanwaltschaft Traunstein
Herzog-Otto-Str. 1
83278 Traunstein (Hausanschrift)
Postfach 1480
83276 Traunstein (Postanschrift)
Barrierefreier Zugang:
Der Zugang zur Staatsanwaltschaft (ebenerdig und behindertengerecht) ist über die Häuser B oder D der Justizbehörden Traunstein möglich. Der Zugang im Haus D erfolgt über den Aufzug.
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner
Gebäude Zweigstelle Rosenheim
Folgende Verfahren werden hier bearbeitet:
Staatsanwaltschaft Traunstein Zweigstelle Rosenheim
Anschriften:
Staatsanwaltschaft Traunstein
Aventinstraße 2
83022 Rosenheim (Hausanschrift)
Postfach 1189
83013 Rosenheim (Postanschrift)
Anfahrt mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Bayerninfo - Reiseauskunft
Anfahrt mit Kraftfahrzeug:
Bayerninfo - Routenplaner