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Staatsanwaltschaft Traunstein

Verfahrensübersicht

Aufgaben der Staatsanwaltschaft Traunstein

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde:
Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten.
Außerdem werden Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgt.
Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Hier tritt die Staatsanwaltschaft nur in Aktion, wenn gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und die Sache dann bei Gericht anhängig wird.


Die Staatsanwaltschaft ist Strafvollstreckungsbehörde:
Sie vollstreckt alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus und Sicherungsverwahrung, Entziehungen der Fahrerlaubnis), Geldbußen und Fahrverbote.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.

Staatsanwaltschaft Traunstein

Aufteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein in Abteilungen:

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist zuständig für folgende Bereiche:

Behördenleiter

  • Berg- und Skiunfälle

Abteilung I
  • Organisierte Kriminalität im Zusammenhang mit BtMG
  • Betäubungsmittelstrafsachen, KCanG, MedCanG
  • Verfahren wegen Rezeptfälschung
  • Verfahren wegen militärischer Straftaten
  • Strafsachen nach dem Arzneimittelgesetz, dem NpSG und dem Gesetz über das Apothekenwesen
  • Verfahren wegen Geld- und Wertzeichenfälschung
  • Verfahren gegen Amtsträger, Korruptionsverfahren
  • Allgemeine Strafsachen


Abteilung II

Für den Bereich der gesamten Behörde:
  • Flugunfälle
  • polizeilicher Schusswaffengebrauch
  • Arzt- und Pflegesachen, Heilpraktikergesetz, MPG, Aids
  • illegale Beschäftigung
  • Anzeigen und Abgaben des Hauptzollamts einschließlich § 266 a StGB
  • Lebensmittelstrafsachen
  • Verfahren wegen illegalen Glückspiels
Für den Bereich der Stammbehörde:
  • Allgemeine Strafsachen
  • Kapitalsachen
  • tödliche Unfälle
  • fahrlässige Tötung und Leichensachen (außer im Straßenverkehr oder Berg- und Skiunfälle)
  • Brandsachen
  • retrograde DNA-Maßnahmen
  • Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften (außer Schleusungen)

Abteilung III

Für den Bereich der gesamten Behörde:
  • Verfahren wegen gewaltverherrlichender, pornographischer und jugendgefährdender Inhalte
  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Verfahren gegen Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, RDG
Für den Bereich der Stammbehörde:
  • Jugend- und Jugendschutzsachen (einschließlich der am gleichen Sachverhalt beteiligten Erwachsenen)
  • Verkehrsstrafsachen
  • Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahbereich und wegen Nachstellung

Abteilung IV
siehe unten: Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim


Abteilung V
  • Politische Strafsachen und Pressestrafsachen
  • Versammlungs- und Demonstrationsstrafsachen
  • Umwelt-, Arten- und Tierschutzstrafsachen
  • Fischerei- und Forstsachen
  • Jagdwilderei und Verstöße gegen jagdrechtliche Vorschriften
  • Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz (Stammbehörde)
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • Gnaden- und Vollstreckungssachen, Entschädigungssachen (Stammbehörde)
  • Verstöße gegen Weisungen während der Führungsaufsicht
  • Fragen der Immunität und Exterritorialität
  • Verfahren nach dem NATO-Truppenstatut
  • Straftaten zum Nachteil von Amtsträgern (außer solchen gegen Amtsträger und Bedienstete der Bayerischen Landespolizei und der Bundespolizei im Bereich der Stadt und des Landkreises Rosenheim)

Abteilung VI

Für den Bereich der gesamten Behörde:

Verfolgung ausländerrechtlicher sowie grenzüberschreitender Straftaten, insbesondere auch aus dem Bereich der Schleusungs- und organisierten Kriminalität

Allgemeine Strafsachen wegen
  • bandenmäßigen „Legenden-Betrugs“ (Kontaktaufnahme mit dem Opfer über Telekommunikationsmittel mit dem Ziel der Herausgabe von Geld- oder Vermögenswerten, auch „CEO-fraud“)
  • Kfz-Verschiebung aus dem oder in das Ausland
  • Diebstahl und Hehlerei von Bootsmotoren
  • Diebstahl im besonders schweren Fall oder Bandendiebstahl (§§ 243, 244, 244 a StGB) sowie Raubdelikte, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der oder die Täter zur Tatbegehung unmittelbar in das Bundesgebiet einreisen oder danach ausreisen
Verfahren wegen Geldwäsche (einschließlich Finanz- und Warenagenten)

Harausgehobene Verfahren wegen
  • gewerbs- oder bandenmäßiger Taten des Betrugs
  • Cybercrime
  • Erpressung unter Einsatz von Telekommunikationsmitteln
Illegale Beschäftigung
Anzeigen und Abgaben des Hauptzollamtes (ohne § 266 a StGB)

Für den Bereich der Stammbehörde:
  • Allgemeine Strafsachen
  • Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz und 
  • Straftaten im Zusammenhang mit Impfausweisen und Testzertifikaten

Abteilung VII
siehe unten: Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim

Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim


Die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim ist zuständig für folgende Verfahren aus der Stadt Rosenheim und dem Landkreis Rosenheim.


Abteilung IV

  • Allgemeine Strafsachen
  • Kapitalsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Jugend- und Jugendschutzsachen (einschließlich der am gleichen Sachverhalt beteiligten Erwachsenen)
  • Verfahren wegen Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
  • Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahbereich und wegen Nachstellung
  • Brandsachen
  • Retrograde DNA-Maßnahmen
  • Straftaten gegen Beamte der Dienststellen der Bayerischen Landespolizei
  • Entschädigungssachen nach dem StrEG

Abteilung VII
  • Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften (soweit nicht die Abt. VI zuständig ist)
  • Allgemeine Strafsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Gnaden- und Vollstreckungsstrafsachen
  • Anzeigen wegen politisch oder fremdenfeindlich motivierter Straftaten
  • Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Waffengesetz, Kriegswaffenkontrollgesetz, Sprengstoffgesetz
  • Straftaten zum Nachteil von Beamten der Bundespolizei

Zudem ist die Zweigstelle Rosenheim der Staatsanwaltschaft Traunstein (Abteilung VII) für folgende Verfahren für den Bereich der gesamten Behörde zuständig:
  • Fiskalsachen
  • Verfahren wegen "Hate-Speech"

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten erwachsener Straftäter gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Staatsanwaltschaft München II zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten und Insolvenzdelikte.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)