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Staatsanwaltschaft Traunstein

Verfahrensübersicht

Aufgaben der Staatsanwaltschaft Traunstein

Die Staatsanwaltschaft ist Strafverfolgungsbehörde:
Sie verfolgt alle in ihrem Bezirk begangenen Straftaten.
Außerdem werden Ordnungswidrigkeiten nach § 115 Ordnungswidrigkeitengesetz und § 20 Rechtsdienstleistungsgesetz verfolgt.
Alle anderen Ordnungswidrigkeiten verfolgen die Verwaltungsbehörden. Hier tritt die Staatsanwaltschaft nur in Aktion, wenn gegen den entsprechenden Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt und die Sache dann bei Gericht anhängig wird.


Die Staatsanwaltschaft ist Strafvollstreckungsbehörde:
Sie vollstreckt alle vom Gericht gegen Erwachsene verhängten Freiheitsstrafen, Geldstrafen, Maßregeln (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus und Sicherungsverwahrung, Entziehungen der Fahrerlaubnis), Geldbußen und Fahrverbote.
Die Vollstreckung von Strafen und Maßnahmen gegen Jugendliche und Heranwachsende (Personen von 18 bis 21 Jahre) nach Jugendstrafrecht hingegen obliegt den Jugendgerichten.

Staatsanwaltschaft Traunstein

Aufteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein in Abteilungen:

Die Staatsanwaltschaft Traunstein ist zuständig für folgende Bereiche:


Abteilung I

  • Organisierte Kriminalität
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Verfahren wegen Geld- und Wertzeichenfälschung


Abteilung II
  • Allgemeine Strafsachen
  • Kapitalsachen
  • Flugunfälle
  • Arztsachen
  • Brandsachen
  • Berg- und Skiunfälle
  • Verstöße gegen ausländerrechtliche Vorschriften
  • illegale Beschäftigung
  • Anzeigen und Abgaben des Hauptzollamtes


Abteilung III
  • Jugend- und Jugendschutzsachen (einschließlich der am gleichen Sachverhalt beteiligten Erwachsenen)
  • Verkehrsstrafsachen
  • Verfahren wegen sexueller Gewalt gegen Frauen
  • Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahbereich
  • Verfahren wegen gewaltverherrlichender, pornographischer und jugendgefährdender Schriften


Abteilung IV
siehe unten: Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim


Abteilung V
  • Politische Strafsachen und Pressestrafsachen
  • Umwelt- und Wirtschaftsstrafsachen
  • Waffensachen
  • Verfahren gegen Amtsträger und militärische Straftaten
  • Internationale Rechtshilfe in Strafsachen
  • Gnaden- und Vollstreckungssachen
  • Entschädigungssachen
  • Fragen der Immunität und Exterritorialität
  • Verfahren nach dem NATO-Truppenstatut
  • Beamtendelikte

Staatsanwaltschaft Traunstein – Zweigstelle Rosenheim

Aufteilung der Staatsanwaltschaft Rosenheim:

Die Staatsanwaltschaft Traunstein, Zweigstelle Rosenheim ist zuständig für folgende Verfahren aus der Stadt Rosenheim und dem Landkreis Rosenheim.


Abteilung IV

  • Allgemeine Strafsachen
  • Kapitalsachen
  • Jugend- und Jugendschutzsachen (einschließlich der am gleichen Sachverhalt beteiligten Erwachsenen)
  • Verfahren wegen sexueller Gewalt gegen Frauen
  • Verfahren wegen Gewalt im sozialen Nahbereich
  • Brandsachen
  • Verkehrsstrafsachen
  • Entschädigungssachen
  • Gnaden- und Vollstreckungssachen

Weitere Verfahren bei anderen Staatsanwaltschaften

Für die Bearbeitung von Wirtschaftsdelikten erwachsener Straftäter gem. § 74 c Abs. 1 Nr. 1 - 3, 5 - 6 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Staatsanwaltschaft München II zuständig. Darunter fallen insbesondere Verstöße gegen das Urhebergesetz, Steuer- und Zollstraftaten und Insolvenzdelikte.

Zentralisiertes Verfahren

Die Landesjustizkasse Bamberg ist zuständig für den Zahlungsverkehr im Bereich der Justizbehörden Bayerns. Landesjustizkasse (LJK)