Pressemitteilung 6 vom 24.09.2020
Schlag gegen international angelegten Betrug in Zusammenhang mit der Lieferung von Mundnasenmasken
- Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaften (deutsch)
- Press statement of the Public Prosecutor’s (english)
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Traunstein
Pressemitteilung vom 24.09.2020
Kontaktdaten für Presseanfragen:
OStA Dr. Freudling
Email: martin.freudling@sta-ts.bayern.de
Mitte März 2020, als in verschiedenen Ländern wegen des Coronavirus ein sogenannter Lockdown in Kraft trat, beauftragten deutsche Gesundheitsbehörden einen deutschen Geschäftsmann mit der Besorgung von Mundnasemasken im Wert von 15 Millionen Euro. Da die üblichen Hersteller solcher Produkte Lieferschwierigkeiten hatten, versuchte der Geschäftsmann neue Kontakte zu knüpfen, um die Masken besorgen zu können.
Der Geschäftsmann wurde daher von seinen neuen Geschäftspartnern aufgefordert, einen Vorschuss von 1,5 Millionen Euro auf ein irisches Konto zu bezahlen. Nachdem er das getan hatte, begab er sich mit 52 Lkws in die Niederlande, um die Masken abzuholen. Bei Ankunft wurde ihm mitgeteilt, dass das Geld in Irland angeblich nicht angekommen wäre und dass er weitere 880.000 Euro auf ein niederländisches Konto zahlen müsste. Obwohl er auch das tat, wurden die Masken nicht geliefert.
Als er versuchte, den angeblichen Verkäufer der Masken zu kontaktieren, musste er feststellen, betrogen worden zu sein.
Die Spezialabteilung gegen transnationale Kriminalität der Staatsanwaltschaft Traunstein (Traunsteiner Modell) wurde informiert und übernahm die Ermittlungen in Deutschland. Mit der Hilfe von Eurojust (die Behörde für die Zusammenarbeit von Staatsanwaltschaften der EU), Interpol und der bayerischen, niederländischen und irischen Polizei konnten mehr als 2,1 Millionen Euro der Beute gesichert werden. Staatsanwälte in Nigeria und den Niederlanden begannen eigene Ermittlungen und eine bestmögliche Kooperation der beteiligten Stellen begann.
Nach monatelangen Ermittlungen konnten die Behörden des Generalstaatsanwalts des Bundes (Nigeria), die nationale Staatsanwaltschaft für schweren Betrug (Niederlande) und die Staatsanwaltschaft Traunstein die Täter des Betrugs identifizieren. Zwei männliche Verdächtige niederländischer Staatsangehörigkeit wurden in den Niederlanden im April 2020 festgenommen und im Juli 2020 durch das Gericht Zwolle zu 24 Monaten Freiheitsstrafe wegen Geldwäsche verurteilt. In Nigeria konnte das National Crime Bureau im August 2020 die zwei mutmaßlichen Hinterleute und Organisatoren festnehmen.
Die Ermittlungen zeigen, dass auch in einer modernen Welt, in der Kriminelle durch die Globalisierung in der Lage sind, ihre Taten in anderen Ländern zu begehen, eine gute, auf gegenseitigen Respekt und Vertrauen basierende Zusammenarbeit die Strafverfolgungsbehörden in den betroffenen Ländern befähigt, Straftätern effektiv zu begegnen.