Pressemitteilung 1 vom 07.03.2023
Anklageerhebung nach tödlichem Schuss in einem Industriegebiet in Burghausen
Traunstein. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat gegen einen zur Tatzeit 60-jährigen Mann Anklage wegen Mordes zum Landgericht Traunstein als Schwurgericht erhoben. Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Untersuchungshaft befindet, ist dringend verdächtig, am 14.07.2022 einen damals 32 Jahre alten Mann im Eingangsbereich einer Spielothek in Burghausen aus kurzer Distanz mit einer Pistole erschossen zu haben.
Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nun wegen Mordes und versuchten Mordes Anklage zum Landgericht Traunstein als Schwurgericht erhoben. Nach dem Ergebnis der umfangreichen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft von folgendem, vor Gericht noch zu beweisenden Sachverhalt aus:
Der kosovarische Angeschuldigte (damals 60 Jahre alt) traf am 14.07.2022 nach einem Streit mit seiner damaligen Lebensgefährtin im Eingangsbereich einer Spielothek in Burghausen auf zwei Männer (damals 32 und 30 Jahre alt). Nach einer kurzen Auseinandersetzung zog der Angeschuldigte plötzlich eine Pistole und schoss aus kurzer Distanz auf den 32-jährigen Geschädigten. Dieser erlag noch am Tatort seinen schweren Verletzungen. Im Anschluss schoss der Angeschuldigte auch auf den fliehenden weiteren Geschädigten, um diesen ebenfalls zu töten. Der Schuss verfehlte jedoch das Opfer.
Der Angeschuldigte flüchtete nach Österreich, wo ihn noch in derselben Nacht Spezialkräfte der österreichischen Polizei festnehmen konnten. Die österreichische Justiz lieferte den Angeschuldigten aufgrund eines Europäischen Haftbefehls nach Deutschland aus. Dort befindet er sich seitdem in Untersuchungshaft.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Täter aus Verärgerung darüber handelte, dass die beiden Geschädigten das Auto seiner Lebensgefährtin ausgeliehen hatten. Gemäß Anklage verwirklichte der Angeschuldigte bei beiden Schüssen das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe. Beim ersten Schuss, mit dem er den damals 32-jährigen Mann tötete, wird sein Verhalten zudem als heimtückisch bewertet, da er zur Begehung seiner Tat bewusst ausnutzte, dass der Angegriffene bei Abgabe des Schusses arglos und infolgedessen auch wehrlos war.
Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Landgericht Traunstein zu entscheiden.