Pressemitteilung 10/2023 vom 14.11.2023
62 Kilogramm 2-Euro-Münzen in Kiefersfelden aus dem Verkehr gezo-gen - Fahrer wegen Geldfälschung zu Bewährungsstrafe verurteilt
Gemeinsame Pressemitteilung vom 14.11.2023 62 Kilogramm 2-Euro-Münzen
in Kiefersfelden aus dem Verkehr gezogen - Fahrer wegen Geldfälschung zu
Bewährungsstrafe verurteilt. Bei Grenzkontrollen durch die
Bundespolizei in Kiefersfelden kam es Ende April 2023 zu einer nicht
alltäglichen Entdeckung. In einem aus Österreich kommenden Pkw mit rumänischer
Zulassung fanden die Beamten - an verschiedenen Orten im Fahrzeug verstaut -
mehr als 62 Kilogramm 2-Euro-Münzen. Auffällig waren ungewöhnliche
Prägemerkmale auf den Münzen, weshalb zum damaligen Zeitpunkt eine mögliche
Entwertung derselben angenommen worden war. Ebenso bemerkenswert war die
ursprüngliche Erklärung des mittlerweile 33-jährigen Fahrers, der vorgab, die
Behältnisse mit den 62 Kilogramm Münzgeld neben einem Mülleimer auf einem
Parkplatz bei Verona gefunden zu haben. Der Wert des Münzgeldes wird auf rund
15.000 Euro geschätzt. Unter Sachleitung der
Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität („Traunsteiner Modell“) übernahm das
Zollfahndungsamt München die weiteren Ermittlungen - zunächst wegen des
Verdachts der Geldwäsche. Bei diesen Ermittlungen stellte sich heraus, dass die
Münzen ursprünglich entwertet und als Metallschrott verkauft worden waren,
bevor sie rechtswidrig wieder begradigt wurden, um Verkaufsautomaten über den
tatsächlich nicht mehr vorhandenen Zahlungswert zu täuschen. Da der
kontrollierte Fahrer des Pkw dies wusste und er auch mit entsprechender
Täuschungsabsicht handelte, wurde er Ende August 2023 durch das Schöffengericht
des Amtsgerichts Rosenheim wegen Geldfälschung zu einer Freiheitsstrafe von zwei
Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei der
rechtlichen Würdigung folgte das Amtsgericht in vollem Umfang der Anklage der
Staatsanwaltschaft Traunstein. Maßgeblich für die Strafaussetzung zur Bewährung
waren laut Urteilsbegründung insbesondere das straflose Vorleben des
Angeklagten, sein in der Hauptverhandlung abgegebenes vollumfängliches
Geständnis und die erlittene Untersuchungshaft von etwas mehr als vier Monaten.
Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig. Da die sichergestellten Münzen
der Einziehung unterliegen, wurden Experten des Bayerischen Hauptmünzamtes
hinzugezogen, mit deren sachverständiger Beratung die Münzen letztlich Ende
Oktober 2023 bei der Bundesbank ordnungsgemäß entwertet („decoiniert“) wurden.
Der übrig gebliebene Metallschrott wurde weiterverkauft, der Erlös durch die Staatskasse
vereinnahmt.
Anmerkung:
Mit einem Durchmesser von 25,75 mm und einem Gewicht von 8,50 Gramm ist die 2-Euro-Münze die größte. Der goldene Kern besteht aus Nickel-Messing und der äußere Ring aus Kupfernickel. Seit 2002 ist diese gültiges Zahlungsmittel im Euroraum.