Pressemitteilung 07/2023 vom 06.10.2023
Wieder über 10 Jahre Haft für Bandenbetrug mit Schockanrufen - Bundesgerichtshof bestätigt Urteil des Landgerichts Traunstein
Gemeinsame Pressemitteilung des Landgerichts und der Staatsanwaltschaft vom 06.10.2023
Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte am 11.04.2023 eine 38-jährige Frau aus Frankfurt am Main wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in 9 Fällen zu einer Haftstrafe von 10 Jahren 6 Monaten. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 80.000 € angeordnet. Der Bundesgerichtshof hat nun die Revision der Angeklagten verworfen. Das Urteil ist somit rechtskräftig, die Frau befindet sich weiterhin in Haft.
Nach den
Feststellungen der 2. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war die 38-jährige
Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholerin als auch Logistikerin. Die
Mitglieder der Bande begingen von Juni 2021 bis Ende Juli 2022 organisiert und
arbeitsteilig an verschiedenen Tatorten in Bayern, Baden-Württemberg, Hessen
und Rheinland-Pfalz zahlreiche Betrugsstraftaten in unterschiedlichen
Besetzungen nach dem Muster des sogenannten Schockanrufs.
Hier wird älteren
Personen durch die Tätergruppierung am Telefon z.B. vorgespiegelt, dass Anrufer
ein Polizeibeamter oder Staatsanwalt sei und dass sich nahe Angehörige durch
die Verursachung eines tödlichen Verkehrsunfalls in großer Not befinden und
dringend Bargeld für eine angeblich zu zahlende Kaution zur Abwendung einer
Inhaftierung benötigen. Die Opfer werden so zur Übergabe von großen Mengen
Bargeld und Wertgegenständen an die Täterbande gebracht.
Mit seiner rechtlichen Bewertung, die
nun vom Bundesgerichtshof bestätigt worden ist, folgte das Landgericht in
vollem Umfang der Anklage der Staatsanwaltschaft Traunstein. In ihren
Ermittlungen hatte die Spezialabteilung zur Bekämpfung der
grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner
Modell“ Fälle aus ganz Süddeutschland zusammengezogen, um eine einheitliche
Ahndung aller ermittelten Taten erreichen zu können. In enger Zusammenarbeit
mit der Kriminalpolizeiinspektion (Z) in Traunstein und weiteren
Polizeidienststellen der Polizeipräsidien Oberbayern Süd und Frankfurt am Main konnten
die komplexen Ermittlungen letztlich erfolgreich abgeschlossen werden.
Mit dem Strafmaß
von 10 Jahren 6 Monaten blieb die Strafkammer nur knapp unter der
Strafforderung der Staatsanwaltschaft von 11 Jahren. Die Ermittlungen hatten
ergeben, dass die Frau Mitglied der Bande um einen 24-jährigen polnischen
Staatsangehörigen war. Dieser war schon im August 2022 durch das Landgericht
Traunstein wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 12 Fällen zu einer
Haftstrafe von 10 Jahren 8 Monaten verurteilt worden; das Urteil gegen ihn ist bereits
seit März 2023 rechtskräftig.