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Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 01/2024 vom 13.02.2024

Anklageerhebung im Fall des gestohlenen päpstlichen Brustkreuzes

Traunstein. Bereits am 18.08.2023 war in Tschechien ein 53-jähriger Mann aufgrund eines von der Staatsanwaltschaft Traunstein - Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ - erwirkten internationalen Haftbefehls festgenommen worden, da er dringend verdächtig ist, Mitte Juni 2023 das Brustkreuz (Pektorale) des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. aus der Traunsteiner Stadtkirche entwendet zu haben. Gegen den Mann, der zwischenzeitlich nach Deutschland ausgeliefert wurde, hat die Staatsanwaltschaft Traunstein nun Anklage erhoben. Der Angeschuldigte, der sich weiterhin in Haft befindet, bestreitet die Tatvorwürfe. Das Pektorale konnte bisher nicht wieder aufgefunden werden.

Die Staatsanwaltschaft Traunstein hat nunmehr wegen Diebstahls im besonders schweren Fall und Sachbeschädigung Anklage zum Schöffengericht beim Amtsgericht Traunstein erhoben. Der Angeschuldigte, ein 53-jähriger tschechischer Staatsangehöriger, wurde seit 1990 immer wieder in Deutschland und später auch in anderen europäischen Ländern wegen diverser Eigentumsdelikte verurteilt und musste bereits mehrere Haftstrafen verbüßen.

Aufgrund des Ergebnisses der staatsanwaltlichen Ermittlungen ist der Angeschuldigte dringend verdächtig, am 19.06.2023 aus der Stadtkirche Traunstein das Brustkreuz des ehemaligen Papstes Benedikt XVI. entwendet zu haben. Zu diesem Zweck soll er die Plexiglasscheibe, hinter der sich das Pektorale befand, mit einem in der Nähe angebrachten Aluminiumhinweisschild aufgehebelt und beschädigt haben. Zudem soll der Angeschuldigte den Zeitschriftenverkaufsstand im hinteren Teil der Kirche aufgehebelt und aus dessen Geldkassette einen Bargeldbetrag in nicht bekannter Höhe entwendet haben. Der Sachschaden, den der 53-Jährige in der Kirche verursacht haben soll, beläuft sich insgesamt auf über 2.000 Euro.

Das Pektorale dient der religiösen Verehrung und hat für viele Gläubige einen sehr hohen ideellen Wert. Es ist etwa 10 bis 15 Zentimeter groß, aus vergoldetem Silber und mit diversen Edelsteinen besetzt. Der materielle Wert des Brustkreuzes, das bisher nicht wieder aufgetaucht ist, ließ sich nicht genau feststellen, beträgt aber mindestens 800 Euro.

Über die Eröffnung des Hauptverfahrens und damit über die mögliche Terminierung einer Hauptverhandlung hat das Amtsgericht Traunstein zu entscheiden.

Das Bayerische Landeskriminalamt hat für Hinweise, die zur Aufklärung der Tat oder zur Auffindung des päpstlichen Brustkreuzes führen, eine Belohnung in Höhe von 1.000 Euro ausgesetzt. Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt und ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt. Hinweise nimmt das Bayerische Landeskriminalamt unter 089/1212-0 entgegen.