Pressemitteilung 9 vom 31.07.2024
6 Jahre 6 Monate Haft für 6 Fälle des banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens - Beamtin der Bundes-polizei rettete sich durch Sprung zur Seite - Urteil des Landgerichts Traunstein wurde sofort rechtskräftig
Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte vor kurzem einen mittlerweile 24-jährigen Mann wegen banden- und gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 6 Fällen und weiterer Straftaten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten. Der Angeklagte, ein georgischer Staatsangehöriger, war als Mitglied einer Schleuserbande im Juli 2023 fünfmal als „Scoutfahrer“ und in einem Fall als Fahrer für das Einschleusen von insgesamt 87 Personen verantwortlich, von denen die meisten völlig ungesichert unter lebensgefährlichen Bedingungen transportiert wurden. „Scoutfahrer“ organisieren Schleusungen und begleiten mit anderen Fahrzeugen das eigentliche Schleuserfahrzeug und kundschaften aus, wo Polizei-kontrollen stattfinden und leiten den eigentlichen Schleuserfahrer über andere gerade nicht kontrollierte Routen. Unmittelbar vor seiner vorläufigen Festnahme in Berchtesgaden während der Schleusung vom 18.07.2023 versuchte der Angeklagte, der keine Fahrerlaubnis hat, als Scoutfahrer in einem Pkw zu flüchten. Durch seine rücksichtslose Fahrweise gefährdete er insbesondere eine kontrollierende Beamtin der Bundespolizei. Diese konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten. Das Urteil wurde noch im Gerichtssaal rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Haft.
Nach den Feststellungen der 6. Strafkammer des Landgerichts Traunstein war der Angeklagte innerhalb der Bande bei den Schleusungen überwiegend als Scoutfahrer und teilweise auch als Fahrer des Schleuserfahrzeugs tätig. Bei zwei Schleuserfahrten mit einem Pkw Mercedes Benz Vito, bei dem im hinteren Bereich alle Sitze ausgebaut waren, wurden jeweils 26 Personen mit insbesondere türkischer, syrischer und irakischer Staatsangehörigkeit über mehrere Stunden völlig ungesichert transportiert. Sie hätten im Falle einer Vollbremsung oder eines Unfalls lebensgefährliche Verletzungen erlitten.
Die Vorsitzende Richterin Jacqueline Aßbichler fand hierfür in der Urteilsbegründung deutliche Worte. Der Angeklagte habe aus reiner Profitgier die transportierten Personen auf unmenschliche Art und Weise wie Ladung behandelt und rücksichtslos deren Leben gefährdet.
Bei der Tat vom 18.07.2023 wurden 12 türkische Staatsangehörige ebenfalls ungesichert unter lebensgefährdenden Bedingungen von Österreich nach Deutschland eingeschleust und in Schönau am Königssee abgesetzt. Der Angeklagte agierte hier trotz fehlender Fahrerlaubnis als Scoutfahrer. Als der von ihm gefahrene VW Passat von der Bundespolizei Freilassing kontrolliert werden sollte, verringerte er zunächst seine Geschwindigkeit und fuhr auf eine Polizeibeamtin zu. Plötzlich beschleunigte er stark, sodass die Beamtin einen Meter zur Seite springen musste, um nicht vom Fahrzeug erfasst zu werden. In der Folge fuhr der Angeklagte auf regennasser Fahrbahn, innerorts mit Geschwindigkeiten von bis zu 145 km/h, bevor er auf der Gegenspur ins Schleudern kam und mit dem Pkw die Böschung hinunterrutschte. Er konnte von zwei Beamten der Bundespolizei vorläufig festgenommen werden, obwohl er sich bewusst gegen die Festnahme sperrte. Der unbekannte Fahrer des Schleuserfahrzeugs konnte hingegen flüchten. Die Strafkammer folgte bei der rechtlichen Würdigung des Verhaltens des Angeklagten weitestgehend der Bewertung durch die Staatsanwältin, die in ihrem Plädoyer neben dem Schleusungstatbestand insbesondere die Tatbestände vorsätzliche Gefährdung des Straßen-verkehrs, tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte gefährliche Körperverletzung, vorsätzlicher gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte als erfüllt ansah.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte die Strafkammer zu Gunsten des Angeklagten sein umfassendes Geständnis und verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren 6 Monaten. Die Staatsanwaltschaft hatte insgesamt 7 Jahre Haft beantragt. Im Urteil wurde auch die Einziehung der Tatfahrzeuge als Tatmittel angeordnet. Da der Angeklagte und die Staatsanwältin noch im Gerichtssaal auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichteten, wurde dieses sofort rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiter in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt, in der er nun die Strafhaft verbüßt.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein bedankt sich bei der Bundespolizei Freilassing für die ausgezeichnete Zusammenarbeit bei den Ermittlungen und betont: „Unserer Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ ist hier wieder einmal ein wichtiger Erfolg im Kampf gegen die organisierte Schleuserkriminalität gelungen. Auch in diesem Verfahren hat sich gezeigt, dass die Täter immer menschenverachtender und rücksichtsloser werden. Wir gehen gegen die Schleuser und ihre Hintermänner weiterhin sehr konsequent vor, um Menschenleben zu schützen und Straftätern das Handwerk zu legen.“