Pressemitteilung 02/2025 vom 28.02.2025
9 Jahre 6 Monate Haft für mutmaßlichen Logistiker und Abholer einer Schockanrufer-Bande - Landgericht Traunstein verurteilt Angeklagten insbesondere wegen vier Fällen des banden- und gewerbsmäßigen Betrugs - Schaden soll rund 183.000 Euro betragen
Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte gestern einen 56-jährigen in der Türkei geborenen Deutschen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs durch Schockanrufe in vier Fällen, einem Versuch und zwei Fällen der Verabredung zum Verbrechen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren 6 Monaten. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 183.000 € angeordnet. Die Ermittlungen der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ und der Kriminalpolizeiinspektion (Z) in Traunstein hatten ergeben, dass der Angeklagte Mitglied einer Bande gewesen sein soll, die aus einem Callcenter in der Türkei zielgerichtet ältere Menschen in Rosenheim und Umgebung angerufen haben soll. Die Anrufer sollen sich dabei fälschlich als „Polizeibeamter“ ausgegeben haben, um von den angerufenen Personen betrügerisch insbesondere Bargeld und Schmuck zu erhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Nach den Feststellungen der 6. Strafkammer des Landgerichts Traunstein soll der 56-jährige Angeklagte innerhalb der Bande sowohl Abholer als auch Logistiker gewesen sein. Die Mitglieder der Bande sollen von Ende Februar 2023 bis Mitte Februar 2024 durch mehrere Betrugstaten im Raum Rosenheim unter der Legende „falscher Polizeibeamter“ insgesamt 16.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Gold im Wert von über 167.000 Euro erbeutet haben. Dabei soll den regelmäßig älteren Personen am Telefon jeweils vorgespiegelt worden sein, dass es eine Einbruchsserie in der Nachbarschaft gebe und diese Einbrecher es nun auch auf das Vermögen der angerufenen Person abgesehen hätten.
In zahlreichen, zum Teil über Stunden andauernden Telefonaten sollen die mutmaßlichen Geschädigten dazu gebracht worden sein, ihr Vermögen an einen angeblichen „Kollegen in Zivil“, den Abholer, zu übergeben, um es so vor dem Zugriff der angeblichen Einbrecherbande zu schützen. Der zuletzt in Rosenheim wohnhafte Angeklagte soll in vier Fällen als Abholer agiert haben und davon zweimal auch als Logistiker tätig geworden sein, indem er jeweils kurz nach der Abholung einen Teil der Tatbeute an die Hintermänner in der Türkei überwiesen haben soll. Telefonische Anweisungen zur Ausführung der Taten soll der Angeklagte von seinem in der Türkei lebenden Neffen erhalten haben.
Mit seiner rechtlichen Bewertung folgte das Landgericht in vollem Umfang dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft Traunstein. Die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ hat in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion (Z) in Traunstein die komplexen Ermittlungen geleitet und letztlich erfolgreich abgeschlossen.
Mit dem Strafmaß von 9 Jahren 6 Monaten blieb die Strafkammer etwas unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft von 12 Jahren. Bei der Strafzumessung wurde nach den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Jacqueline Aßbichler in der mündlichen Urteilsbegründung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er nicht vorbestraft ist und zumindest in gewissem Umfang Aufklärungshilfe hinsichtlich möglicher Hintermänner in der Türkei geleistet hat. Strafschärfend wurde von der Kammer insbesondere bewertet, dass mutmaßlich sehr hohe Schäden verursacht wurden und einige der Geschädigten und deren Familien nicht nur unter dem finanziellen Verlust, sondern auch an erheblichen psychischen Folgen litten. Die höchste Einzelstrafe wurde mit 6 Jahren 6 Monaten für die mutmaßliche Tat verhängt, bei der ein Ehepaar im Alter von jeweils über 80 Jahren von der Bande am Telefon dazu gebracht worden sein soll, Wertgegenstände im Gesamtwert von knapp 140.000 Euro an den Angeklagten zu übergeben.
Im Urteil wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von rund 183.000 Euro angeordnet. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.
Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein wertet die Höhe der vom Landgericht verhängten Freiheitsstrafe, die nun im Zusammenhang mit Schockanrufer-Banden bereits zum wiederholten Mal im Bereich von über oder knapp unter 10 Jahren liegt, als wichtiges Signal zur Abschreckung im Kampf gegen diese besonders skrupellose Art von organisierten Betrugstaten und betont:
„Die Einführung der Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ im Jahr 2018 hat sich bewährt. Wir wollen ältere Menschen davor schützen, Opfer von skrupellosen Tätern zu werden. Die nach unseren Ermittlungen vom Landgericht Traunstein wiederholt verhängten Freiheitsstrafen um die 10 Jahre sollen tatgeneigte Täter abschrecken. Zudem versuchen wir mit Vermögensabschöpfungsmaßnahmen den Tätern ihre Beute zu entziehen und diese möglichst den Opfern zurückzugeben.“
Hintergrund:
Das sogenannte „Traunsteiner Modell“ zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität wurde 2018 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein und in den Folgejahren nach und nach bei allen grenznahen bayerischen Staatsanwaltschaften eingeführt. Die jeweiligen Spezialabteilungen arbeiten bei der Verfolgung von international agierenden Banden nicht nur eng mit den ausländischen Polizei- und Justizbehörden zusammen, sondern auch mit Eurojust und Europol. Ziel ist es, durch eine Spezialisierung, Intensivierung und Koordinierung internationaler Ermittlungen erfolgreich Strukturermittlungen zur Ergreifung und Überführung der Hintermänner durchzuführen.