Menü

Staatsanwaltschaft Traunstein

Pressemitteilung 03/2025 vom 03.03.2025

9 Jahre Haft für mutmaßlichen Organisator von Schleusungen - Landgericht Traunstein verurteilt Angeklagten wegen 29 gewerbsmäßigen und teils lebensgefährdenden Schleusungen

Traunstein. Das Landgericht Traunstein verurteilte letzte Woche einen 26-jährigen syrischen Staatsangehörigen wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 29 Fällen, davon in 17 Fällen zusätzlich wegen lebensgefährdender Behandlung, zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 9 Jahren. Zugleich wurde die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 50.000 € angeordnet. Die Ermittlungen der Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Traunstein zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ in enger Zusammenarbeit mit dem Ermittlungsdienst der Bundespolizeiinspektion München Flughafen hatten ergeben, dass der Angeklagte von seinem letzten Wohnsitz in Wien aus Schleusungen Drittstaatsangehöriger nach Deutschland organisiert haben soll. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Angeklagte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Die mehrtägige Beweisaufnahme führte die 7. Strafkammer des Landgerichts Traunstein zu der Überzeugung, dass der Angeklagte für das Einschleusen von insgesamt 125 Personen innerhalb von ca. vier Wochen im Zeitraum Juli/August 2023 verantwortlich sein soll. Hierzu soll der Angeklagte mehrere Fahrer für die Schleusungen koordiniert und angewiesen haben, unter Begleitung durch Scoutfahrzeuge teilweise mehrfach täglich kleinere Personengruppen illegal von Österreich nach Deutschland zu verbringen.

Bei den Geschleusten soll es sich überwiegend um türkische und syrische Staatsangehörige gehandelt haben, die nicht im Besitz der für die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erforderlichen Aufenthaltstitel und/oder Reisepässe waren. Im Rahmen von Handyauswertungen konnte die Bundespolizei eine Vielzahl an sogenannten Ankunftsvideos sichern, aus denen sich die Anzahl der Personen und die jeweiligen Umstände der Schleusungsfahrt ergeben. So wurde unter anderem festgestellt, dass in insgesamt 17 Fällen Personen ungesichert im Fuß- oder Kofferraum transportiert worden sind. Die Fahrten wurden jeweils mit verkehrsüblichen Personenkraftwagen durchgeführt.

Der Angeklagte stritt eine strafrechtliche Verantwortlichkeit für die Schleusungen durchgehend ab. Er sei zwar ebenfalls unter dem Decknamen bekannt, dem die Geschleusten jeweils für die Ankunft in Deutschland dankten, allerdings sei er nicht der gesuchte Organisator.

Der Angeklagte ist in Österreich bereits einschlägig vorbestraft. Am 04.11.2022 wurde er vor dem Landesgericht für Strafsachen Wien rechtskräftig wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise und zum unerlaubten Aufenthalt zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, wobei hiervon 16 Monate zur Bewährung ausgesetzt worden sind. Der Angeklagte hatte anderen Personen bei der Durchführung von Schleusungen geholfen und unter anderem gegen Bezahlung seine Wohnung als Zwischenhalt für Geschleuste zur Verfügung gestellt.

Die Spezialabteilung zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität nach dem „Traunsteiner Modell“ hat in enger Zusammenarbeit mit der Bundespolizeiinspektion München Flughafen die komplexen Ermittlungen geleitet und letztlich erfolgreich abgeschlossen.

Die sechstägige Hauptverhandlung vor dem Landgericht Traunstein endete letzte Woche mit einer erneuten Verurteilung des Angeklagten. Eine Schleuserin, die am 28.08.2023 auf frischer Tat beim Einschleusen von fünf türkischen Staatsangehörigen im Bereich Burghausen festgenommen worden ist und selbst anschließend im Februar 2024 zu einer mehrjährigen Haftstrafe wegen mehrerer Schleusungen verurteilt worden ist, benannte den Angeklagten als Organisator dieser Schleusungen. Auch zwei weitere Zeugen identifizierten den Angeklagten unabhängig voneinander als Hintermann. Durch umfangreiche Überwachung und Auswertung von Telekommunikation konnte der Angeklagte zur Überzeugung der Kammer überführt werden. Insbesondere ergaben sich aus der festgestellten Telekommunikation Widersprüche zu den Einlassungen des Angeklagten.

Mit seiner rechtlichen Bewertung folgte das Landgericht im Wesentlichen dem Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft Traunstein und blieb leicht hinter der geforderten Strafe von 10 Jahren und 6 Monaten zurück.

Bei der Strafzumessung wurde nach den Ausführungen der Vorsitzenden Richterin Christina Braune in der mündlichen Urteilsbegründung zu Gunsten des Angeklagten berücksichtigt, dass er sich zur Zeit des Urteilsspruchs bereits mehr als ein Jahr in Untersuchungshaft befand und dass die Taten länger zurücklagen. Zu Lasten des Angeklagten wurde insbesondere die einschlägige Bewährungsstrafe aus Österreich sowie die Stellung als Organisator und das professionelle Vorgehen bewertet. So soll der Angeklagte z.B. konkrete Vorgaben an seine Fahrer gemacht haben, dass Frauen oder westeuropäisch aussehende Personen im Fahrzeug vorne sitzen sollen und dass bei Polizeikontrollen die Flucht ergriffen und das Handy weggeworfen werden soll.

Die Kammer ging im Wege der Schätzung davon aus, dass der Angeklagte sich pro Person 400 Euro verdiente, und ordnete die Einziehung von Wertersatz von 50.000 € an. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es wird darauf hingewiesen, dass bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Verurteilung für den Angeklagten die Unschuldsvermutung gilt.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Dr. Wolfgang Beckstein begrüßt die wiederholt vom Landgericht Traunstein aufgrund erfolgreicher Ermittlungen verhängten hohen Freiheitsstrafen von über oder knapp unter 10 Jahren im Bereich der organisierten Schleusungskriminalität:

„Die Einführung der Spezialabteilung nach dem „Traunsteiner Modell“ im Jahr 2018 hat sich bewährt. Gerade bei der Verfolgung der organisierten Schleusungskriminalität wirken sich die Spezialisierung, der enorme Ermittlungsaufwand und der stetige Ausbau der internationalen Kontakte sehr positiv aus: Mittlerweile gelingt es uns in mehr als der Hälfte aller Fälle im Bereich der organisierten Schleusungskriminalität, die Hintermänner oder weitere Täter und weitere Schleuserfahrten der Täter zu ermitteln und strafrechtlich zu ahnden. Dadurch können wir hohe, abschreckende Strafen wie im vorliegenden Fall erreichen.“

 

Hintergrund:

Das sogenannte „Traunsteiner Modell“ zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden und organisierten Kriminalität wurde 2018 bei der Staatsanwaltschaft Traunstein und in den Folgejahren nach und nach bei allen grenznahen bayerischen Staatsanwaltschaften eingeführt. Die jeweiligen Spezialabteilungen arbeiten bei der Verfolgung von international agierenden Banden nicht nur eng mit den ausländischen Polizei- und Justizbehörden zusammen, sondern auch mit Eurojust und Europol. Ziel ist es, durch eine Spezialisierung, Intensivierung und Koordinierung internationaler Ermittlungen erfolgreich Strukturermittlungen zur Ergreifung und Überführung der Hintermänner durchzuführen.