Beratungshilfe
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)
Telefon: 09621 / 604 - 130 oder - 558
Buchstabenverteilung A - K / L - Z
Informationen
Beratungshilfe wird für die außergerichtliche Tätigkeit des Rechtsanwalts gewährt.
Eine rechtliche Beratung kann durch das Gericht nicht erfolgen.
Anspruch auf Beratungshilfe haben ausschließlich einkommensschwache Bürger. Die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind hier zu prüfen.
-
1. Beratungshilfeantrag
- vollständig ausgefülltes Beratungshilfeformular
- Personalausweis, Reisepass, etc.
- Vollmacht, soweit für eine andere volljährige Person Beratungshilfe beantragt wird (gilt auch bei Ehegatten!)
2. Zum Nachweis der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- vollständige, aktuelle Kontoauszüge der letzten drei Monate (ggf. auch des Ehegatten)
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (ggf. auch des Ehegatten), z.B. vollständiger Bescheid von Arbeitsamt/Jobcenter (samt Berechnungsbögen!), Lohnbescheinigungen, Renten-, Grundsicherungs-, Wohnbescheid, BAföG, etc.
- evtl. Quittungen der letzten drei Monate, soweit zu berücksichtigende monatliche Zahlungen (z.B. Miete, Heizkosten) nicht bereits durch Kontoauszüge oder den Bescheid des Jobcenters nachgewiesen sind.
3. Zum Nachweis des rechtlichen Problems
- sämtliche Unterlagen zum Nachweis des rechtlichen Problems (Bescheide, Verträge, Rechnungen, Schriftwechsel, etc.)
- Die Gewährung von Beratungshilfe ist nur nach entsprechender Eigeninitiative möglich. Eigenbemühungen sind nachzuweisen!
Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Landwirtschaftsverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragsstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung