Betreuungsverfahren
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)
Postfach: 1162
92201 Amberg (Postanschrift)
Telefon: 09621 / 604 - 404, - 406, - 407, - 409
Zuständigkeiten und Aufgaben
Das Betreuungsgericht ist in erster Linie für die Anordnung, Überwachung und Aufhebung von Betreuungen zuständig. Ferner ordnet es Unterbringungen an, die mit freiheitsentziehenden Maßnahmen verbunden sind. Örtlich zuständig ist das Betreuungsgericht in dessen Bezirk der/die Betroffene bzw. das Mündel den gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Betreuung
Die Einrichtung einer (rechtlichen) Betreuung für Erwachsene kommt in Betracht, wenn der Betroffene aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu erledigen. Für diese Angelegenheiten wird ihm dann ein gesetzlicher Vertreter bestellt, wobei dies nicht automatisch dazu führt, dass der Betroffene seine Geschäftsfähigkeit verliert.
Weitere Informationen
- Betreuungsstelle Stadt Amberg
- Betreuungsamt Landkreis Amberg-Sulzbach
- Landespflegegeld
- Leben mit einer Behinderung - Betreuung allgemeine Informationen des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat
- Anregung einer Betreuung
- Merkblatt für Betreuer
Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung
Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe
- Bereitschaftsdienst
- Betreuungsverfahren
- Ermittlungsrichter
- Familienverfahren
- Geldannahmestelle
- Grundbuchamt
- Hinterlegungsstelle
- Insolvenzverfahren
- Landwirtschaftsverfahren
- Nachlassverfahren
- Rechtsantragsstelle
- Registersachen
- Strafverfahren
- Zeugenbetreuungsstelle
- Zivilverfahren
- Zwangsversteigerung
- Zwangsvollstreckung