Insolvenzverfahren
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr oder nach Vereinbarung.
Amtsgericht Amberg
Paulanerplatz 4
92224 Amberg (Hausanschrift)
Postfach: 1162
92201 Amberg (Postanschrift)
Telefon: 09621 / 604 - 509, - 513, - 514 und - 519
Zuständigkeiten und Aufgaben
- Insolvenzverfahren von Gesellschaften (seit 01.01.1999)
- Insolvenzverfahren von natürlichen Personen (seit 01.01.1999) einschließlich einer Restschuldbefreiung (siehe Hinweise)
- Nachlassinsolvenzverfahren
- Konkurs- und Vergleichsverfahren (bis 31.12.1998)
Die örtliche Zuständigkeit des Insolvenzgerichts Amberg umfasst die Amtsgerichtsbezirke Amberg und Schwandorf.
Die öffentlichen Bekanntmachungen in Insolvenzsachen erfolgen seit dem 01.07.2007 ausschließlich im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de
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Während der Antrag auf Eröffnung des Regelinsolvenzverfahrens unmittelbar und schriftlich beim Insolvenzgericht gestellt werden kann, muss dem Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens ein gescheiterter außergerichtlicher Einigungsversuch des Schuldners mit seinen Gläubigern vorausgehen.
Das Scheitern des Einigungsversuchs muss eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle, ein Rechtsanwalt oder ein Steuerberater bescheinigen.
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Natürliche Personen können im Rahmen des Insolvenzverfahrens Restschuldbefreiung erlangen.
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Für die Antragstellung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens ist die Verwendung eines amtlichen Vordrucks vorgeschrieben, der unter folgendem Link heruntergeladen werden kann.
Verfahrensübersicht
- Beratungshilfe
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- Betreuungsverfahren
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