Registersachen
- Handelsregister: Einzelkaufleute (e.K.), Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG) und Kapitalgesellschaften
- Partnerschaftsregister: Partnerschaftsgesellschaften
- Genossenschaftsregister: Genossenschaften (eG)
- Vereinsregister: Vereine (e.V.)
- Güterrechtsregister
- Gesellschaften bürgerlichen Rechts (eGbR)
Auskünfte aus den Registern sind möglich durch:
- Online-Auskunft über das gemeinsame Registerportal der Länder unter www.handelsregister.de Der Abruf aller Registerinhalte (mit Ausnahme des Güterrechtsregisters) sowie der elektronisch verfügbaren Dokumente ist kostenfrei.
- Gewährung persönlicher Einsicht direkt beim Amtsgericht Bayreuth, -Registergericht-
- Erteilung von gebührenpflichtigen Ausdrucken aus den Registern bzw. Kopien der zu den Registern eingereichten Unterlagen aufgrund eines schriftlichen Antrags, der per Post, per Telefax oder per E-Mail einzureichen ist.
Telefonische Auskünfte aus Registern sind gesetzlich nicht vorgesehen und werden nicht erteilt.
Informationen zu "Angeboten" von privaten Wirtschaftsverlagen
Immer häufiger erhalten Firmen "Angebote", deren Grundlage vorher im Bundesanzeiger gedruckte Bekanntmachungen des Registergerichts über die jeweiligen Firmen sind.
Angeboten werden unter anderem die Registrierung der Daten und der Abruf aller registrierten Daten. Diese "Angebote" erfolgen nicht nur bei Neueintragungen von Firmen, sondern auch bei Veränderungen bestehender Firmen wie z.B. Geschäftsführeränderungen. Für die Aufnahme in ein solches Register und für das Recht zum Abruf der Daten wird die Zahlung eines Betrages gefordert, der die Veröffentlichungsentgelte im Bundesanzeiger weit überschreitet.
Bitte beachten Sie auch die aktuelle Presseerklärung des Bundesanzeigers.
Diese Angebote sind zum Teil einer vermeintlichen Gerichtskostenrechnung nachempfunden und/oder enthalten teilweise Anzeigenauszüge, die über eine erfolgte Handelsregistereintragung informieren sollen.
Hierbei handelt es sich um privatrechtliche Vertragsangebote, die mit dem gerichtlichen Verfahren nichts zu tun haben.
Die Kostenrechnungen des Gerichts werden ausschließlich von der Landesjustizkasse Bamberg übersandt und zwar etwa drei bis fünf Wochen nach der erfolgten Eintragung. Deren korrekte Kontoverbindung lautet:
Bayerische Landesbank München
IBAN: DE78 7005 0000 0003 0249 19
BIC: BYLADEMMXXX
Auch wird den Eintragungsmitteilungen an die Firmen bei allen Eintragungen im Handelsregister ein entprechendes Hinweisblatt beigefügt.
Erreichbarkeit
Amtsgericht Bayreuth
-Registergericht-
Justizgebäude II
Wilhelminenstr. 7
95444 Bayreuth (Hausanschrift)
Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)
E-Mail: POSTSTELLE.REGISTERGERICHT@ag-bt.bayern.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Telefon: 0921 / 504-521 oder -523
Telefax: +49 9621 962413783
Zimmer: 2.015 im 2. Obergeschoss
Verfahrensübersicht
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