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Amtsgericht Bayreuth

Justiz ist für die Menschen da – Recht Sicherheit Vertrauen

Zwangsvollstreckung

Das Vollstreckungsgericht Bayreuth ist zuständig bei Vollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:

- Pfändungen und Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)

- Gewährung von Vollstreckungsschutz



Hier finden Sie Auskünfte aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis



Weitere Informationen und nützliche Hinweise z.B.

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (gewöhnliche Geldforderung)

- Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschluss (Unterhaltsforderung)

- Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung

- Vollstreckungsauftrag an die Gerichtsvollzieherin/an den Gerichtsvollzieher


finden Sie unter www.bmj.de/Zwangsvollstreckungsformulare


Folgende Anträge können Sie auch Online stellen:

- Antrag auf Anpassung des Freibetrags bei einem Pfändungsschutzkonto

-Antrag auf Anpassung des Freibetrages bei einer Einkommenspfändung

Erreichbarkeit

Amtsgericht Bayreuth
-Abteilung für Vollstreckungssachen-
Friedrichstr. 18
95444 Bayreuth (Hausanschrift)

Wittelsbacherring 22
95444 Bayreuth (Postanschrift)

E-Mail: POSTSTELLE.ZWANGSVERSTEIGERUNG@ag-bt.bayern.de



Telefon: 0921 / 504-414, -413, -412
Telefax: +49 9621 962413781
Zimmer: E.528 und E.527 im Erdgeschoss