Beratungshilfe
Gerichtsgebäude II
Schlossstraße 9
85221 Dachau (Postanschrift)
Telefon: 08131 / 705-0
Telefax:+49 9621 96241 0215
E-Mail: poststelle@ag-dah.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12.00
nur nach telefonischer Vereinbarung
Hinweise
Die Beantragung von Beratungshilfe ist auf dem schriftlichen Weg unkompliziert möglich.
Das Antragsformular finden Sie unter dem Punkt "Formulare" auf dieser Seite. Füllen Sie dieses vollständig aus und senden Sie Ihren Antrag an die obenstehende Postanschrift.
Bitte legen Sie Ihrem Antrag die nachfolgend genannten Unterlagen bei:
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Unterlagen zum rechtlichen Problem
(Schriftwechsel, Kündigungen, Verträge, Bescheide, Behördenschreiben, Vollstreckungsbescheide, Urteile, Beschlüsse, Mahnungen etc.) -
Bescheinigung über Ihr aktuelles monatliches Einkommen
(Lohnabrechnungen, Bescheid über den Bezug von Arbeitslosengeld I oder II, Sozialhilfebescheid, Wohngeldbescheid, Rentenbescheid, Bafög etc.) - Auszüge Ihres Girokontos für den aktuellen und zwei davorliegende Kalendermonate
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Nachweise über Ihre Zahlungsverpflichtungen und deren tatsächliche Zahlung
(Mietvertrag, Darlehensverträge mit Nachweisen zur Höhe der Restschuld, Versicherungsverträge, Unterhaltsvereinbarungen etc.) -
Unterlagen zu Ihrem Vermögen
(Sparbücher, Lebensversicherungspolicen mit Angabe der aktuellen Rückkaufswerte, sonstige Geldanlagen z. B. Bausparverträge, Depotauszüge, Fahrzeugschein/Fahrzeugbrief, Unterlagen zu Immobilien z. B. notarieller Kaufvertrag) - Personalausweis, Reisepass oder sonstiges Ausweisdokument
Es genügt die Einreichung der genannten Unterlagen in Kopie.
Bei Fragen zum Ablauf des Verfahrens oder bei Rückfragen zum Ausfüllen des Formulars können Sie sich auch telefonisch an uns wenden.
Soll im Einzelfall eine persönliche Antragstellung erfolgen, vereinbaren Sie hierfür bitte unbedingt einen Termin.
Der Antrag auf Gewährung von Beratungshilfe ist vor dem Termin auszufüllen.
Anträge sind im Internet unter dem untenstehenden Link abrufbar:
https://www.justiz.bayern.de/media/images/behoerden-und-gerichte/beratungshilfe_antrag_avr070.pdf
Wenn Sie die deutsche Sprache nur schlecht sprechen oder verstehen können, bringen sie bitte eine Person Ihres Vertrauens mit, die übersetzen kann. Das Gericht kann Ihnen keinen Dolmetscher zur Verfügung stellen.
Rechtsberatung für Bürger mit geringem Einkommen
Die kostenlose Rechtsberatung in Kooperation mit dem Münchner Anwaltsverein e.V. findet immer freitags von 9 Uhr bis 12 Uhr im Amtsgericht Dachau, Schlossgasse 1, Zimmer 7 statt. Es braucht keine vorherige Anmeldung. Nach Zahlung von sechs Euro steht ein Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin für rechtliche Fragen zur Verfügung.