Zwangsvollstreckung
Das Zentrale Vollstreckungsgericht Hof ist in Bayern zuständig für die Verwaltung der Vermögensverzeichnisse und Führung des Schuldnerverzeichnisses. Zentrales Vollstreckungsgericht Hof (ZenVG Hof): http://www.justiz.bayern.de/stmj_internet/gericht/ag/ho-zenvg
Das Vollstreckungsgericht Dachau ist zuständig bei Zwangsvollstreckungsmaßnahmen in das bewegliche Vermögen von Schuldnern. Dies sind insbesondere:
- Pfändung von Forderungen (z.B. Arbeitseinkommen)
- Gewährung von Vollstreckungsschutz
- Erteilung von Abschriften aus den im Rahmen der eidesstattlichen Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnissen nach altem Recht
- Erteilung von Auskünften aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht
Geschäftsstelle des Vollstreckungsgerichts
Schlossstr. 9
85221 Dachau (Hausanschrift)
Schlossgasse 1
85221 Dachau (Postanschrift)
Telefon: 08131 / 705 - 219 oder 221
Telefax: +49 9621 96241 0215
E-Mail: poststelle@ag-dah.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Sprechzeiten:
Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbarung.