Nachlassverfahren
Krankenhausstr. 11
85221 Dachau (Hausanschrift)
Schlossgasse 1
85221 Dachau (Postanschrift)
Öffnungszeiten des Gerichtsgebäudes:
Montag bis Freitag 8:00 bis 12:00 Uhr
Telefonprechzeiten:
Sie erreichen die zuständige Stelle am besten von Montag bis Freitag 8:30 bis 11:30 Uhr.
Bevor Sie das Nachlassgericht telefonisch kontaktieren, legen Sie sich bitte die Geschäftsnummer oder, falls nicht vorhanden, die Sterbeurkunde des Erblassers parat.
Sie erreichen die zuständige Stelle unter der folgenden Telefonnummer (welchen Buchstaben Sie wählen, richtet sich nach dem Anfangsbuchstaben des Nachnamens des Verstorbenen/der Verstorbenen):
08131 / 705
- 334 (Buchstaben A - D)
- 321 (Buchstabe E, H, T)
- 324 (Buchstabe F, G, I, J, K, N)
- 325 (Buchstabe L, V, W, X, Y, Z)
- 323 (Buchstabe M, Q, R, S)
- 310 (Buchstabe O, P, U)
Telefax: +49 9621 96241 0211
E-Mail: poststellenachlass@ag-dah.bayern.de
Hinweis: Die E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen.
Bitte beachten Sie: Eine fernmündliche Auskunftserteilung erfolgt im Regelfall nicht. Eine allgemeine Rechtsberatung darf von uns nicht erteilt werden. Bedenken Sie auch, dass datenschutzrechtliche Belange einer telefonischen Auskunft ohne schriftliche Legitimation entgegenstehen können, so dass sich auch aus diesem Grunde eine schriftliche Anfrage zu gegebener Zeit empfiehlt. Bevor Sie das Nachlassgericht fernmündlich kontaktieren, legen Sie sich bitte die Geschäftsnummer oder, falls nicht vorhanden, die Sterbeurkunde des Erblassers parat!
Das Nachlassverfahren ist dem Grunde nach ein schriftliches Verfahren. Bitte prüfen Sie daher genau, ob es einen Grund für eine telefonische Nachfrage gibt. Sofern es sich bei Ihrem Anliegen um keine eilige Sache handelt, empfiehlt sich eine schriftliche Anfrage (wenn bekannt unbedingt unter Angabe des Aktenzeichens, hilfsweise zumindest unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten des Verstorbenen inklusive Sterbedatum).
Das Nachlassgericht ist zuständig für
- die Feststellung von Erben
- die Erteilung von Erbscheinen
- Sicherungsmaßnahmen (wie z. B. Bestellung eines Nachlasspflegers)
- Entgegennahme und Beurkundung von Ausschlagungserklärungen
- Todeserklärungsverfahren
- Testamentshinterlegungen
- Verfahren auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung einer Notarurkunde oder einer sonstigen Urkunde
Das Nachlassgericht ist nicht zuständig für
- Verteilung und Auseinandersetzung des Nachlasses
- Feststellung der Höhe von Pflichtteilsansprüchen
- Durchsetzung von Vermächtnisansprüchen
- Auskünfte zur Erbschaftssteuer
- Feststellung der Nachlasshöhe
Zur Beurkundung und Entgegennahme von Erbschaftsausschlagungserklärungen ist eine Terminsvereinbarung erforderlich!
Sie können die Erbausschlagung auch vor einem Notar erklären. Die Beurkundungsgebühr entspricht der des Gerichts, allerdings kommen Auslagen und Steuern hinzu.
Häufig gestellte Fragen
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Es werden folgende Unterlagen benötigt:
· ein kurzes Anschreiben (mit Angabe der Telefonnummer für evtl. Rückfragen)
· das Testament im Original
· eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde
· eine Kopie Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses
(sofern es sich um ein gemeinschaftliches Testament handelt, sind von allen Testatoren die Kopien der Geburtsurkunden und Personalausweise/Reisepässe erforderlich)
ggf. Kopie der Heiratsurkunde, sofern ein gemeinschaftliches Testament von Ehegatten hinterlegt werden sollFür die Verwahrung des Testaments wird eine Verwahrgebühr von 75,00 € pro Testament und eine Registrierungsgebühr im Zentralen Testamentsregister von 18,00 € pro Person fällig.
Die erfolgte Verwahrung wird Ihnen schriftlich bestätigt.
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Jeder Sterbefall in der Stadt Dachau und im Landkreis Dachau wird dem Nachlassgericht vom Standesamt Dachau gemeldet. Das Amtsgericht Dachau ist nur zuständig, wenn der bzw. die Verstorbene zuletzt in Dachau (Stadt/Landkreis) gewohnt hat.
Die Person, die vom Standesamt als Auskunftgeber genannt wurde (in der Regel derjenige, der sich um die Beerdigung kümmert), erhält vom Nachlassgericht in den nächsten Wochen einen Fragebogen übersandt.
Diese sogenannte Formblattanfrage muss vollständig ausgefüllt und binnen 6 Wochen zurückgesandt werden, auch wenn kein Nachlass vorhanden ist.
Wenn der Verstorbene Grundbesitz oder Testament oder die Beerdigungskosten übersteigendes Vermögen hat, wird ein Nachlassverfahren eingeleitet und die Erben ermittelt.
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Das Original muss beim Nachlassgericht abgegeben werden; eine Kopie reicht nicht aus. Sie können das Originaltestament auch per Post einreichen oder dieses unter Angabe des Aktenzeichens - sofern vorhanden - und der Nachlassabteilung als Empfänger in einen der Briefkästen des Amtsgerichts Dachau einwerfen.
Das Testament kann nur angenommen werden, wenn bereits eine Sterbeurkunde vorliegt oder mit dem Testament eingereicht wird. Eine Sterbeurkunde erhalten Sie vom Standesamt des Sterbeorts.
Zur Testamentseröffnung werden Sie in der Regel nicht persönlich geladen. Sie erhalten das eröffnete Testament in beglaubigter Kopie per Post.
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Wenn Sie als Angehörige den Schlüssel zur Wohnung des Verstorbenen benötigen, so muss eine Herausgabe mit dem Nachlassgericht abgesprochen werden. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. Hierbei wird geklärt, welche weiteren Nachweise für die Herausgabe im Einzelfall vorzulegen sind.
Wurde das Siegel von der Polizei angebracht, kann dieses nur nach Rücksprache mit der Polizei gebrochen werden.
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Sie können das zuständige Nachlassgericht schriftlich über das Ableben Ihres Mieters informieren und erfragen, ob Erben bekannt sind. Hierzu reichen Sie bitte unbedingt eine Kopie des Mietvertrages als Nachweis Ihres berechtigten Interesses ein. Andernfalls kann Ihnen keine Auskunft erteilt werden.
Bezüglich Fragen, welche Rechte und Pflichten Sie nun als Vermieter haben, wenden Sie sich bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe. Das Nachlassgericht kann Ihnen hierzu keine Informationen geben.
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Das Nachlassgericht hat hierzu in der Regel keine vollständigen Informationen vorliegen. (Auch von den Finanzämtern erhält das Nachlassgericht keine Mitteilungen über das Vermögen.)
Lassen Sie sich ggf. rechtlich beraten, um in Erfahrung zu bringen, wo Sie die entsprechenden Informationen bekommen können.
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Ein Erbschein ist der schriftliche Nachweis der Erbenstellung. Er ist erforderlich, wenn der Verstorbene Grundbesitz hat, oder eine Institution die Vorlage eines Erbscheins von Ihnen fordert. Ein Erbvertrag oder ein notarielles Testament ersetzen den Erbschein in der Regel im Rechtsverkehr.
Ist kein Grundbesitz vorhanden, so kann auch ein handschriftliches Testament zum Nachweis der Legitimation der Erben genügen. Bitte sprechen Sie dies mit Banken und Versicherungen ab.
Zur Erteilung eines Erbscheins ist ein persönlicher Termin zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung beim Nachlassgericht oder einem Notar Ihrer Wahl erforderlich. Der zuständige Richter/Rechtspfleger teilt in der Terminsladung mit, welche Personenstandsurkunden und Dokumente durch Sie beigebracht werden müssen.
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Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Ausschlagungstermin beim Nachlassgericht oder bei einem Notar Ihrer Wahl. Falls Sie nicht in Dachau (Stadt/Landkreis) wohnen, können Sie die Ausschlagung auch bei Ihrem Heimatgericht erklären. Die Ausschlagung muss binnen 6 Wochen ab Kenntnis vom Todesfall erfolgen. Sie werden nicht immer als Erbe angeschrieben, bitte warten Sie daher keinen Posteingang vom Nachlassgericht ab. Für die Aufnahme einer Ausschlagungserklärung muss die Sterbeurkunde vorliegen.
Sollten Sie in Dachau wohnen, die Ausschlagung aber für ein anderes Gericht abgeben wollen, wenden Sie sich bitte an die jeweilige Geschäftsstelle.
Für die Ausschlagung fällt eine Gebühr von mindestens 30,00 € pro Termin an. -
Wenn Sie Ihr berechtigtes Interesse nachweisen können, können Sie Auskunft über mögliche Erben des Verstorbenen erhalten. Ihre Anfrage stellen Sie bitte ausschließlich schriftlich unter Vorlage eines Nachweises (Kopie der Rechnung, Forderungsaufstellung, Vertragsunterlagen).
Wenn Sie wissen wollen, wie Sie Ihre Forderung gegen die Erben oder den Nachlass geltend machen können, müssen Sie sich rechtlich beraten lassen. Das Amtsgericht ist nicht zu einer Rechtsberatung befugt.
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Einen ihnen eventuell zustehenden Pflichtteil oder ein Vermächtnis müssen Sie den Erben gegenüber geltend machen. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd – tätig. Bei Rechtsstreitigkeiten um Vermächtnisse oder Pflichtteilsansprüche ist das Zivilgericht zuständig.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.
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Die Aufteilung des Nachlasses machen die Erben unter sich aus. Das Nachlassgericht wird hier nicht - auch nicht vermittelnd - tätig.
Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe.
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Die Erbschaftssteuer wird nicht vom Nachlassgericht bearbeitet. Zuständig ist hier das Erbschaftssteuerfinanzamt (für zuletzt in Dachau wohnhafte Verstorbene das Erbschaftssteuerfinanzamt Nördlingen).
Wenden Sie sich daher bitte an einen Angehörigen der rechtsberatenden Berufe oder an einen Steuerberater. - Auskünfte zum Verfahren können nur an Personen erteilt werden, die ein berechtigtes Interesse haben. Als Kaufinteressent gehören Sie leider nicht zu diesem Personenkreis, so dass Ihnen keine Mitteilung über evtl. Erben gemacht werden kann.
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Die Bestattung ist in der Regel Aufgabe der Angehörigen.
Sind keine Angehörigen bekannt, erfolgt die Bestattung durch die Stadt Dachau oder die betroffene Stadt oder Gemeinde des Sterbeortes. Bitte wenden Sie sich an die Friedhofsverwaltung der Stadt Dachau und das Friedhofsamt der jeweiligen Stadt oder Gemeinde.
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Befinden sich Nachlassgegenstände in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union außer Dänemark und Irland, kann zum Nachweis des Erbrechts auch ein Europäisches Nachlasszeugnis beantragt werden. Die weiteren Voraussetzungen neben dem Auslandsbezug sind die gleichen wie beim Erbschein, dieses hat allerdings nur eine befristete Gültigkeitsdauer.
Bitte erkundigen Sie sich selbst bei den zuständigen Stellen im Ausland, welcher Erbnachweis vorgelegt werden muss. Dies gilt insbesondere für Nachlass im nichteuropäischen Ausland. Hier kann bei einem deutschen Nachlassgericht nicht beurteilt werden, welcher Erbnachweis erforderlich ist.
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Auch hier gilt grundsätzlich:
Zuständig ist das Gericht des letzten gewöhnlichen Aufenthalts (letzter Wohnsitz), sodass in der Regel eine ausländische Behörde das Nachlassverfahren durchführt.